Selbstauskunft zu gewerblichen Tätigkeiten mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen oder Tabak- und/oder verwandten Erzeugnissen
Details
Die Lebensmittelüberwachung im Kreis Borken ist die zuständige Behörde für die Überwachung von gewerblichen Tätigkeiten mit Lebensmitteln (inkl. Nahrungsergänzungsmittel (NEM), Wein und Spirituosen), kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen (mit und ohne Lebensmittelkontakt) sowie Tabak- und verwandten Erzeugnissen.
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Gewerbeausübung eine Tätigkeit ausüben (Herstellung, Behandlung, Anwendung, Vertrieb) die mit mindestens einer der o. g. Produktgruppen in Zusammenhang steht, unterliegen Sie der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung.
Da Sie als verantwortlich gewerbetreibende Person auch Auskunfts- und Mitwirkungspflichten unterliegen, können Sie das hier verfügbare Formular nutzen, um dieser Verpflichtung nachzukommen.