Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann kreis-borken.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Kreis Borken hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Anfrage zur Nichterreichbarkeit

Details

Als Leistungsberechtigte oder Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) müssen Sie für Ihr Jobcenter an Werktagen erreichbar sein. Das bedeutet, dass Sie auf Nachrichten und Schreiben Ihres Jobcenters sofort reagieren und kurzfristig Termine wahrnehmen können. Wenn Sie für Ihr Jobcenter nicht erreichbar sind, ohne dass Sie dies im Vorfeld abgesprochen haben, kann dies dazu führen, dass Sie das Bürgergeld für die Zeit, in der Sie nicht erreichbar waren, zurückzahlen müssen.

Die Regelungen zur Erreichbarkeit gelten für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren, sofern sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Setzen Sie sich bitte rechtzeitig (in der Regel spätestens 5 Werktage vor der geplanten Abwesenheit) im Voraus mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner in Verbindung, wenn Sie planen, sich außerhalb des näheren Bereichs aufzuhalten oder wenn Sie aus anderen Gründen innerhalb oder außerhalb des näheren Bereichs vorübergehend nicht erreichbar sind.