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i-Kfz Zulassung

Details

Der Kreis Borken bietet die Möglichkeit der internetbasierten Kraftfahrzeugzulassung über die Internetanwendung i-Kfz an.

Zur Nutzung ist eine einmalige Registrierung über die BundID erforderlich. Die internetbasierten Vorgänge funktionieren nur, wenn man sich mit dem neuen Personalausweis im System identifiziert. Für alle Vorgänge benötigen Sie:

  • einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID),

  • ein Kartenlesegerät oder ein -Smartphone mit kostenloser AusweisApp2

  • einen Giropay-Zugang - Die fälligen Verwaltungsgebühren müssen im Vorgang über Online-Banking (giropay, PayPal, Kreditkarte) bezahlt werden. 

  • Fahrzeugpapiere und ggfls. Landessiegel mit Sicherheitscode.

  • Juristische Personen können sich über das Organisationskonto des Bundes und durch den Zugriff auf das ELSTER-Zertifikat anmelden. Großkunden benötigen eine Anbindung an die Großkundenschnittstelle (GKS) über das Kraftfahrtbundesamt (KBA), um Zulassungsvorgänge in Vollmacht durchzuführen.

Ein jederzeitiger Zugriff auf i-Kfz kann aufgrund von möglichen Wartungsarbeiten o.ä. leider nicht gewährleistet werden.

Folgende Anliegen können nicht über die internetbasierte Kfz-Zulassung durchgeführt werden:

  • Zulassung von Fahrzeugen mit einem Leasingbrief

  • Zuteilung von grünen Kennzeichen aufgrund von Steuerbefreiung (z.B. wegen landwirtschaftlicher Nutzung, Anhängerzuschlag, zulassungsfreie Anhänger zu Sportzwecken, etc.)

  • Zulassung von unvollständigen oder mehrstufigen Fahrzeugen

  • Zulassung von ausländischen Fahrzeugen (Import)

  • Zuteilung von Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen

  • Eintragung von technischen Änderungen

  • Ersatzausstellung von Zulassungsbescheinigungen

Begriffe im Kontext

internetbasierte Fahrzeugzulassung, Online Zulassung, Online Außerbetriebsetzung, digitale Zulassung, i-Kfz, i-kfz, I-Kfz,
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