i-Kfz Zulassung (online Zulassung)
Details
Der Kreis Borken bietet die Möglichkeit der internetbasierten Kraftfahrzeugzulassung über die Internetanwendung i-Kfz an.
Zur Nutzung ist eine einmalige Registrierung über die BundID erforderlich. Die internetbasierten Vorgänge funktionieren nur, wenn man sich mit dem neuen Personalausweis im System identifiziert. Für alle Vorgänge benötigen Sie:
einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID),
ein Kartenlesegerät oder ein -Smartphone mit kostenloser AusweisApp2
einen Giropay-Zugang - Die fälligen Verwaltungsgebühren müssen im Vorgang über Online-Banking (giropay, PayPal, Kreditkarte) bezahlt werden.
Fahrzeugpapiere und ggfls. Landessiegel mit Sicherheitscode.
Juristische Personen können sich über das Organisationskonto des Bundes und durch den Zugriff auf das ELSTER-Zertifikat anmelden. Großkunden benötigen eine Anbindung an die Großkundenschnittstelle (GKS) über das Kraftfahrtbundesamt (KBA), um Zulassungsvorgänge in Vollmacht durchzuführen.
Ein jederzeitiger Zugriff auf i-Kfz kann aufgrund von möglichen Wartungsarbeiten o.ä. leider nicht gewährleistet werden.
Folgende Anliegen können nicht über die internetbasierte Kfz-Zulassung durchgeführt werden:
Zulassung von Fahrzeugen mit einem Leasingbrief
Zuteilung von grünen Kennzeichen aufgrund von Steuerbefreiung (z.B. wegen landwirtschaftlicher Nutzung, Anhängerzuschlag, zulassungsfreie Anhänger zu Sportzwecken, etc.)
Zulassung von unvollständigen oder mehrstufigen Fahrzeugen
Zulassung von ausländischen Fahrzeugen (Import)
Zuteilung von Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen
Eintragung von technischen Änderungen
Ersatzausstellung von Zulassungsbescheinigungen
Umkennzeichnung bei Kennzeichenverlust oder -diebstahl
Namensänderung
Neusiegelung von beschädigten Kennzeichen
Zuteilung und Verlängerung von roten Dauerkennzeichen
Unterlagen
i-Kfz: Außerbetriebsetzung
Für eine Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges im Internet benötigen Sie zusätzlich:
Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
i-Kfz: Wiederzulassung
Für eine Wiederzulassung eines Fahrzeuges im Internet benötigen Sie zusätzlich:
Ein nach dem 01.01.2018 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode
Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
i-Kfz: Umschreibung
Für die Umschreibung eines Fahrzeuges im Internet bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme benötigen Sie zusätzlich:
Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2018 zugelassen wurde und aktuell angemeldet ist
Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit verdeckten Sicherheitscodes
Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Bisheriges Kennzeichen wird übernommen
i-Kfz: Neuzulassung
Für die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs im Internet benötigen Sie zusätzlich:
Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

