Temporäre verkehrsrechtliche Anordnung
Details
Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird benötigt, sobald Bauarbeiten, Veranstaltungen oder andere Projekte den Straßenverkehr beeinträchtigen. Die Anordnung wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erteilt und legt fest, wie der Verkehr während der Arbeiten oder Veranstaltungen geregelt werden muss, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Die verschiedenen Maßnahmen als eigene Dienstleistung zum anklicken:
► Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
► Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund
► Anordnung von Sicherheitsmaßnahmen bei Veranstaltungen
Verlängerungen:
Einen Antrag auf Verlängerung einer laufenden Maßnahme können Sie formlos per E-Mail an stvb@kreis-borken.de stellen.
Bitte beachten Sie, dass der Verlängerungsantrag noch vor Ablauf der aktuellen Maßnahme gestellt werden muss und machen Sie folgende Angaben:
Registernummer der verkehrsrechtlichen Anordnung
Grund der Verlängerung
Zeitraum der Verlängerung
Zuständigkeit:
Die Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau unterhalten ein eigenes Straßenverkehrsamt. Für Maßnahmen/Veranstaltungen auf diesen Stadtgebieten, wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Straßenverkehrsamt:
Für alle anderen Städte und Gemeinden im Kreisgebiet Borken, sind Sie hier an der richtigen Stelle.
Hinweise
Bitte stellen Sie den vollständigen ►Antrag rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bzw. vor der Veranstaltung (mind. 4 Wochen im Voraus). Je nach Art der Maßnahme/Veranstaltung müssen mehrere Institutionen um Stellungnahme gebeten werden.
Die rechtzeitige Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung kann bei kurzfristig eingegangen Anträgen nicht garantiert werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass ohne eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht mit der Maßnahme begonnen werden darf. Falls die Maßnahme ohne Anordnung durchgeführt wird, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.