Zweite Leichenschau
Details
Eine zweite Leichenschau ist nach § 17 des Bestattungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BestG NRW) notwendig, sobald Leichen oder Totgeburten ins Ausland gebracht werden sollen. Sie ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Leichenpasses. Ebenso ist eine zweite Leichenschau notwendig, wenn eine Feuerbestattung gemäß § 15 BestG NRW durchgeführt werden soll oder entsprechend § 10 BestG NRW im Fall einer Körperspende an eine wissenschaftliche Einrichtung.
Die zweite Leichenschau wird von externen Institutionen durchgeführt. Bitte nehmen Sie dort Kontakt auf:
Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Münster (UKM)
Röntgenstraße 23
48149 Münster
Telefon: 0251 8355160
montags, mittwochs und donnerstags jeweils bis 11:00 Uhr
Krematorium Rees GmbH
Grüttweg 28
46459 Rees
Telefon: 02851 96977630
dienstags und freitags bis 10:00 Uhr anliefern, zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr erfolgt die zweite Leichenschau

