Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
Details
Saisonkennzeichen
Setzen Sie Ihr Fahrzeug jedes Jahr nur in einem bestimmten Zeitraum ein, z.B. weil Sie im Winter auf Ihr Motorrad verzichten? In diesem Fall teilen wir Ihnen gern ein Saisonkennzeichen zu. Es gilt damit nur für den vorab festgelegten Zeitraum, der auf dem Kennzeichen eingeprägt wird, als zugelassen. Der Vorteil liegt für Sie darin, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr regelmäßig an- und abmelden müssen und damit Zeit und Gebühren sparen. Selbstverständlich fallen außerhalb des Betriebszeitraums auch keine Steuern oder Versicherungsprämien an.
Außerdem ist es seit dem 01.10.2017 möglich, dass sowohl Oldtimerkennzeichen (H), grüne Kennzeichen und auch Elektrokennzeichen (E) als Saisonkennzeichen zugeteilt werden können.
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Unterlagen
Saisonkennzeichen
Bei einem Wechsel von „normalem“ auf Saisonkennzeichen (oder auch umgekehrt) sowie bei einer Änderung des Saisonzeitraums benötigen Sie folgende Unterlagen:
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit Eintragung des Zeitraumes für den Versicherungsschutz
bisherige Kennzeichenschilder
Soll das Saisonkennzeichen im Rahmen eines anderen Zulassungsvorgangs zugeteilt werden (z. B. Neuzulassung oder Umschreibung), ergeben sich die notwendigen Unterlagen aus diesem Vorgang.