Wunschkennzeichen
Details
Bevor Sie die Wunschkennzeichenreservierung aufrufen, hier noch ein paar nützliche und wichtige Hinweise:
Die Übermittlung Ihrer Daten erfolgt nicht verschlüsselt.
Der Ausdruck der Reservierungsbestätigung verursacht auf einigen Rechnern Probleme. Sie können trotzdem davon ausgehen, dass die Reservierung einwandfrei erfolgt ist.
Für PKW's und Krafträder stehen fünf- bis achtstellige Buchstaben-/Zahlenkombinationen zur Verfügung.
Für Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen und H-Kennzeichen (bei Oldtimern) stehen nach dem Unterscheidungszeichen BOR- und BOH- aus Platzgründen maximal vier Zeichen (z. B. zwei Buchstaben und zwei Ziffern) zur Verfügung. Nach dem Unterscheidungszeichen AH- stehen hier maximal fünf Zeichen (z. B. zwei Buchstaben und drei Ziffern) zur Verfügung. Der Saisonzeitraum bzw. das angehängte E (bei E-Kennzeichen) und das H (bei Oldtimern) sind nicht Bestandteil des amtlichen Kennzeichens und werden daher bei der Reservierung nicht angezeigt.
Einzelbuchstaben in Verbindung mit einstelligen Zahlen werden nur in Ausnahmefällen (andere Kennzeichengrößen können aus technischen Gründen nicht angebracht werden) vergeben, bitte setzen Sie sich in solchen Fällen telefonisch mit der Zulassungsstelle in Verbindung.
Die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA und SS werden in Deutschland grundsätzlich nicht vergeben.
Wunschkennzeichen können ausschließlich online reserviert oder verlängert werden. Die Reservierung erfolgt online unter www.kreis-borken.de/wunschkennzeichen . Dort stehen auch weitere Informationen rund um das Thema Wunschkennzeichen zur Verfügung.
Das Wunschkennzeichen bleibt drei Monate reserviert. Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung besteht gemäß § 9 Abs. 1 FZV nicht.
Die Gebühr für die Reservierung beträgt 2,60 Euro und ist direkt bei der Online-Reservierung zu entrichten. Die Wunschkennzeichengebühr in Höhe von 10,80 Euro wird erst bei der Zulassung des Fahrzeugs fällig.
Mit Einführung des neuen Online-Services entfällt die Möglichkeit, Wunschkennzeichen telefonisch zu reservieren oder bestehende Reservierungen telefonisch zu verlängern. Bürgerinnen und Bürger, die den Online-Service nicht nutzen können, haben weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen eines Zulassungsvorgangs vor Ort in der Kfz-Zulassungsstelle ein Wunschkennzeichen auszuwählen.
Wichtig: Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Wunschkennzeichens besteht gem. § 9 Abs. 1 FZV nicht!

