Jährliche Streckenmeldungen Jagd
Details
Jägerinnen und Jäger sind verpflichtet ihre jährliche Streckenmeldung an die untere Jagdbehörde mitzuteilen. Darin werden alle im jeweiligen Jagdjahr in einem Revier erlegten Wildtiere erfasst. Dazu gehören auch alle Totfunde und Verkehrsverluste. Die Streckenmeldung muss bis zum 15. April eines jeden Jahres verlegt werden.
Zusätzlich sind zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) monatliche Meldungen für Schwarzwild zu berichten. Die Meldung durch die Jagdausübungsberechtigen hat monatlich bis zum 5. Tag des Folgemonats zu erfolgen. Befreit sind nur Jagdbezirke, bei denen in den 3 vergangenen Jagdjahren kein Schwarzwild gemeldet wurden und kein Schwarzwild erlegt oder als Fallwild aufgefunden wird.
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Rechtsgrundlagen
§22 Absatz 8 Landesjagdgesetz NRW

