Zulassung auf Minderjährige
Details
Eine Fahrzeugzulassung auf minderjährige Personen ist nur zulässig, sofern die minderjährige Person aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt oder für das zugelassene Fahrzeug die erforderliche Fahrzeugerlaubnis besitzt.
Unterlagen
Es sind folgende Unterlagen über die allgemeinen Anforderungen hinaus in der Zulassungsstelle vorzulegen:
Nachweis der Schwerbehinderung oder Fahrerlaubnis bzw. vorläufige Fahrerlaubnis und Personalausweis, wenn aufgrund des Alters vorhanden
eine von beiden Erziehungsberechtigten unterschriebene ► Vollmacht
ein von beiden Elternteilen unterschriebenes ► SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Ausweise beider Erziehungsberechtigten in Kopie

