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Zulassung auf Minderjährige

Details

Eine Fahrzeugzulassung auf minderjährige Personen ist nur zulässig, sofern die minderjährige Person aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt oder für das zugelassene Fahrzeug die erforderliche Fahrzeugerlaubnis besitzt.

Unterlagen

Es sind folgende Unterlagen über die allgemeinen Anforderungen hinaus in der Zulassungsstelle vorzulegen:

  • Nachweis der Schwerbehinderung oder Fahrerlaubnis bzw. vorläufige Fahrerlaubnis und Personalausweis, wenn aufgrund des Alters vorhanden

  • eine von beiden Erziehungsberechtigten unterschriebene ► Vollmacht

  • ein von beiden Elternteilen unterschriebenes ► SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

  • Ausweise beider Erziehungsberechtigten in Kopie

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