Jugendjagdschein
Details
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden (Mindestalter 16 Jahre). Für die erstmalige Erteilung eines Jugendjagdscheins benötigen Sie den Nachweis über eine in Deutschland bestandene Jägerprüfung.
Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von Ihrer/Ihren sorgeberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben.
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bestandene Jägerprüfung
- Einwilligung der Erziehungsberechtigten
Unterlagen
Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Jägerprüfzeugnis oder Jugendjagdscheinheft
Versicherungsnachweis
Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden
die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen
Passbild bei
Neuausstellung oder wenn keine Verlängerung im aktuellen Jagdscheinheft mehr möglich ist
Umschreibung eines Jugendjagdscheines in einen regulären Jagdschein (neues Jagdscheinheft)
beim Wechsel der Jagdscheinart (z. B. Beantragung eines Tagesjagdscheines, wenn bislang ein Jahresjagdschein erteilt wurde)
bei Zuzug ins Kreisgebiet
schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten zur Erteilung eines Jagdscheins
eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der/die Antragsteller/in nicht persönlich erscheint
Die Unterlagen müssen zwingend im Original vorgelegt werden. Sie können beim persönlichen Verlängerungstermin vorgezeigt oder alternativ per Post zugesandt werden.
Rechtsgrundlagen
§§15-18 Bundesjagdgesetz
§17 Landesjagdgesetz NRW

