Tagesjagdschein
Details
Wenn Sie in Deutschland jagen, benötigen Sie Ihren Jagdschein. Diesen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Neben dem Jahresjagdschein, der bis zu 3 Jahre gültig ist, und dem Jugendjagdschein, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen.
Der Tagesjagdschein eignet sich für all jene, die nicht regelmäßig jagen möchten. Er gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres.
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bestandene Jägerprüfung
Unterlagen
Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Jägerprüfzeugnis oder (Jugend-) Jagdschein
Versicherungsnachweis
Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden
die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen
Passbild bei
Neuausstellung oder wenn keine Verlängerung im aktuellen Jagdscheinheft mehr möglich ist
Umschreibung eines Jugendjagdscheines in einen regulären Jagdschein (neues Jagdscheinheft)
beim Wechsel der Jagdscheinart (z. B. Beantragung eines Tagesjagdscheines, wenn bislang ein Jahresjagdschein erteilt wurde)
bei Zuzug ins Kreisgebiet
schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten zur Erteilung eines Jagdscheins, wenn der Antragsteller minderjährig ist
eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der/die Antragsteller/in nicht persönlich erscheint
Die Unterlagen müssen zwingend im Original vorgelegt werden. Sie können beim persönlichen Verlängerungstermin vorgezeigt oder alternativ per Post zugesandt werden.
Rechtsgrundlagen
§§15-18 Bundesjagdgesetz
§17 Landesjagdgesetz NRW

