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Tagesjagdschein

Details

Wenn Sie in Deutschland jagen, benötigen Sie Ihren Jagdschein. Diesen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Neben dem Jahresjagdschein, der bis zu 3 Jahre gültig ist, und dem Jugendjagdschein, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen.

Der Tagesjagdschein eignet sich für all jene, die nicht regelmäßig jagen möchten. Er gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres.

Voraussetzungen

  • Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt.
    • Sie sind für einen Jugendtagesjagdschein mindestens 16 Jahre alt.
  • Sie verfügen über die persönliche Zuverlässigkeit.
  • Sie verfügen über die körperliche Eignung.
  • Sie haben eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
  • Sie haben die Jägerprüfung in Deutschland bestanden.

Unterlagen

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

  • Jägerprüfzeugnis oder (Jugend-) Jagdschein

  • Versicherungsnachweis

    • Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden

    • die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen

  • Passbild bei

    • Neuausstellung oder wenn keine Verlängerung im aktuellen Jagdscheinheft mehr möglich ist

    • Umschreibung eines Jugendjagdscheines in einen regulären Jagdschein (neues Jagdscheinheft)

    • beim Wechsel der Jagdscheinart (z. B. Beantragung eines Tagesjagdscheines, wenn bislang ein Jahresjagdschein erteilt wurde)

    • bei Zuzug ins Kreisgebiet

  • schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten zur Erteilung eines Jagdscheins, wenn der Antragsteller minderjährig ist

  • eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der/die Antragsteller/in nicht persönlich erscheint

Die Unterlagen müssen zwingend im Original vorgelegt werden. Sie können beim persönlichen Verlängerungstermin vorgezeigt oder alternativ per Post zugesandt werden.

Rechtsgrundlagen

§§15-18 Bundesjagdgesetz

§17 Landesjagdgesetz NRW

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