Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
Details
Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
Mit einer Vorsorgevollmacht geben Sie einer oder mehreren Personen Ihres Vertrauens die Vertretungsmacht, für Sie im Bedarfsfall rechtsverbindliche Entscheidungen treffen zu können.
Wenn Sie mehreren Personen eine Vollmacht erteilen, sollten Sie jede Vollmacht beglaubigen lassen. Weitere Anweisungen an die bevollmächtigten Personen, insbesondere eine Reihenfolge ihres Tätigwerdens treffen Sie im Rahmen der Regelung des Innenverhältnisses.
Um Änderungen des Grundbuches (z. B. im Falle der Veräußerung einer Immobilie des Vollmachtgebers) veranlassen zu können, ist eine öffentliche Beglaubigung der Vorsorgevollmacht erforderlich. Diese können Sie bei der Betreuungsbehörde gegen eine Gebühr von 10,00 Euro oder bei einem Notar vornehmen lassen. Mit der Beglaubigung wird die Echtheit Ihrer Unterschrift bestätigt. Sie erhöht zudem die Akzeptanz der Vollmacht gegenüber Dritten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Broschüre "Vorsorge treffen".
In der Betreuungsverfügung legen Sie schriftlich fest, wer Ihre rechtliche Betreuung übernehmen soll oder wer Ihre rechtliche Betreuung nicht übernehmen soll.
Termine
Hinweise
Persönliches Erscheinen erforderlich:
Die Beglaubigung kann nur erfolgen, wenn die Vollmachtgeberin bzw. der Vollmachtgeber persönlich anwesend ist. Eine Vertretung ist nicht möglich.
Identitätsnachweis:
Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit, damit Ihre Identität festgestellt werden kann.
Volle Geschäftsfähigkeit:
Die Beglaubigung ist nur möglich, wenn die bzw. der Vollmachtgebende zum Zeitpunkt der Unterschrift geschäftsfähig ist. Die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde prüfen dies im Rahmen ihrer Amtspflicht.
Prüfung des Inhalts:
Die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde prüfen nicht, ob der Inhalt der Vorsorgevollmacht rechtlich korrekt oder sinnvoll ist.
Vollständige Unterlagen:
Wir bieten an, im Termin das Musterformular aus der Broschüre „Vorsorge treffen ?!“ zu verwenden. Alternativ können Sie auch eine bereits vollständig ausgefüllte Vorsorgevollmacht im Original mitbringen.
Beglaubigung von Unterschrift oder Handzeichen:
Die Betreuungsbehörde beglaubigt die Unterschrift bzw. ein Handzeichen. Eine inhaltliche Beurkundung erfolgt nicht.
Kosten:
Für die Beglaubigung fallen 10,00 € pro Beglaubigung an.
Bevollmächtigte Personen:
Falls gewünscht, können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Es wird jedoch nur die Unterschrift der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers, nicht die der Bevollmächtigten, beglaubigt.
Voraussetzungen
Geschäftsfähigkeit der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Gegebenenfalls Vorsorgevollmacht
Verfahrensablauf
Termin vereinbaren
Vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin bei der Betreuungsbehörde. So können wir sicherstellen, dass wir genug Zeit für Ihr Anliegen haben.
Vorsorgevollmacht vorbereiten
Füllen Sie, wenn möglich, die Vorsorgevollmacht zu Hause vollständig aus. Unterschreiben Sie sie noch nicht – die Unterschrift erfolgt erst vor Ort bei der Beglaubigung.
Auch eine bereits bestehende, unterschriebene Vollmacht kann beglaubigt werden.
Zum Termin mitbringen
Bringen Sie bitte Folgendes mit:einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
die ausgefüllte, aber noch unterschriftsfreie Vorsorgevollmacht
ggf. bereits vorhandene Unterlagen
Unterschrift vor Ort leisten
Bei Ihrem Termin prüfen wir zunächst Ihre Identität. Anschließend unterschreiben Sie die Vorsorgevollmacht im Beisein der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters der Betreuungsbehörde.
Beglaubigung der Unterschrift
Die Behörde bestätigt anschließend, dass Sie persönlich unterschrieben haben und zum Zeitpunkt der Unterschrift nach augenscheinlicher Prüfung geschäftsfähig waren. Der Inhalt der Vollmacht wird dabei nicht überprüft.
Gebühr bezahlen
Pro Beglaubigung fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 € an. Sie können diese direkt vor Ort bezahlen oder im Anschluss überweisen.
Beglaubigte Vollmacht mitnehmen
Nach der Beglaubigung erhalten Sie die Vorsorgevollmacht sofort wieder zurück. Bewahren Sie das Dokument gut auf und informieren Sie Ihre bevollmächtigten Personen darüber, wo es zu finden ist.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen können Sie bei jeder Betreuungsbehörde vornehmen lassen. Eine örtliche Zuständigkeitsregelung gibt es nicht.

