Zulassung auf juristische Personen oder Vereinigungen
Details
Fahrzeuge können gem. § 6 Abs. 1 FZV auf juristische Personen zugelassen werden, wenn die u. g. Unterlagen vorliegen.
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Fahrzeuge können gem. § 6 Abs. 1 FZV auf juristische Personen zugelassen werden, wenn die u. g. Unterlagen vorliegen.