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Zulassung auf juristische Personen oder Vereinigungen

Details

Fahrzeuge können gem. § 6 Abs. 1 FZV auf juristische Personen zugelassen werden, wenn die u. g. Unterlagen vorliegen.

Unterlagen

Es sind folgende Unterlagen über die allgemeinen Anforderungen hinaus in der Zulassungsstelle vorzulegen:

bei GmbH, GmbH & Co. KG, AG, OHG, KG, UG, e.K., etc.

  • Ausweis des Geschäftsführers

  • der vollständige aktuelle Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG müssen beide Auszüge vorgelegt werden), max. ein Jahr alt

bei Einzelunternehmen

  • Ausweis des Einzelunternehmers

  • die Gewerbeanmeldung

bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Ausweise aller Gesellschafter

  • die Gewerbeanmeldungen

  • den Gesellschaftervertrag

  • Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine GbR (s. Downloads/Formulare)

bei Vereinen

  • Ausweis des Geschäftsführers/Vorsitzenden

  • der Vereinsregisterauszug

bei nicht eintragungspflichtigen Einzelunternehmen (z.B. Anwalt, Arzt, Architekt, etc.)

  • Ausweis des Geschäftsführers

  • Kopfbogen

Wenn der Geschäftsführer nicht persönlich in der Zulassungsstelle erscheint, muss die bevollmächtigte Person eine Vollmacht sowie den eigenen Ausweis mitbringen. Ausweiskopien reichen für die Zulassung aus.

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