Zulassung auf juristische Personen oder Vereinigungen
Details
Fahrzeuge können gem. § 6 Abs. 1 FZV auf juristische Personen zugelassen werden, wenn die u. g. Unterlagen vorliegen.
Unterlagen
Es sind folgende Unterlagen über die allgemeinen Anforderungen hinaus in der Zulassungsstelle vorzulegen:
bei GmbH, GmbH & Co. KG, AG, OHG, KG, UG, e.K., etc.
Ausweis des Geschäftsführers
der vollständige aktuelle Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG müssen beide Auszüge vorgelegt werden), max. ein Jahr alt
bei Einzelunternehmen
Ausweis des Einzelunternehmers
die Gewerbeanmeldung
bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Ausweise aller Gesellschafter
die Gewerbeanmeldungen
den Gesellschaftervertrag
Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine GbR (s. Downloads/Formulare)
bei Vereinen
Ausweis des Geschäftsführers/Vorsitzenden
der Vereinsregisterauszug
bei nicht eintragungspflichtigen Einzelunternehmen (z.B. Anwalt, Arzt, Architekt, etc.)
Ausweis des Geschäftsführers
Kopfbogen
Wenn der Geschäftsführer nicht persönlich in der Zulassungsstelle erscheint, muss die bevollmächtigte Person eine Vollmacht sowie den eigenen Ausweis mitbringen. Ausweiskopien reichen für die Zulassung aus.