Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann kreis-borken.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Kreis Borken hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Vertragsnaturschutz

Details

Der Vertragsnaturschutz basiert auf dem Grundsatz der Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Landbewirtschaftende verpflichten sich freiwillig für einen mehrjährigen Zeitraum, ihre Flächen nach naturschutzfachlichen Vorgaben zu bewirtschaften oder zu pflegen. Dafür erhalten sie eine Förderung aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.

Die Maßnahmen gehen über die Grundsätze der guten fachlichen Praxis hinaus und leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz von:

  • artenreichem Grünland,

  • Feuchtwiesen,

  • Heiden und Magerrasen,

  • Ackerlebensräumen,

  • Streuobstwiesen,

  • Hecken und weiteren wertvollen Landschaftselementen.

Vertragsnaturschutz im Kreis Borken

Der Kreis Borken setzt den Vertragsnaturschutz im Rahmen seines Kulturlandschaftsprogramms vom 23.11.2023 um. Die fachlichen Schwerpunkte orientieren sich an den naturräumlichen Besonderheiten des Kreises und den vorhandenen Schutzgebieten.

Besondere Bedeutung haben im Kreis Borken unter anderem:

  • Feuchtwiesen- und Grünlandkomplexe,

  • Moore und die angrenzenden Bereiche,

  • Heideflächen,

  • Hecken- und Streuobstbestände,

  • artenreiche Offenlandlebensräume.

Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken berät Interessierte zu den Fördermöglichkeiten und begleitet die Umsetzung der Maßnahmen vor Ort. Dabei erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der Schutzgebietsbetreuung und Fachberatungen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Je nach Standort und naturschutzfachlichem Ziel können verschiedene Maßnahmen gefördert werden, beispielsweise:

Grünland

  • extensive Wiesennutzung,

  • extensive Beweidung,

  • spätere Mahdtermine,

  • Verzicht auf Düngung.

 Ackerflächen

  • Anlage von Ackerbrachen,

  • Blüh- und Schutzstreifen,

  • Ernteverzicht von Getreide,

  • doppelter Saatreihenabstand

  • extensive Bewirtschaftungsformen.

Landschaftselemente

  • Pflege und Erhalt von Hecken,

  • Pflege und Nachpflanzung von Streuobstbeständen.

Wer kann teilnehmen?

Am Vertragsnaturschutz können Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Landbewirtschaftende teilnehmen.

Voraussetzung ist, dass die Flächen innerhalb der jeweiligen Förderkulisse liegen oder die beantragte Maßnahme förderfähig ist. Zudem muss die Fläche Bestandteil innerhalb des bei der LWK NRW geführten Flächenverzeichnisses sein.

Förderung und Laufzeit

Die Maßnahmen werden im Rahmen der geltenden Förderperiode des GAP-Strategieplans umgesetzt. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht. Der Kreis Borken entscheidet als Bewilligungsbehörde im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Anträge, die über das elektronische Antragsverfahren (ELAN) der Landwirtschaftskammer NRW eingereicht werden. Der Grundantrag kann bis zum 30.06. eines Jahres gestellt werden. Der Verpflichtungszeitraum beginnt zum 01.01. des darauffolgenden Jahres und beträgt i.d.R. 5 Jahre. Die Förderung dient dem Ausgleich von Ertragsminderungen und zusätzlichem Pflegeaufwand, die durch die naturschutzgerechte Bewirtschaftung entstehen.

Beratung und Antragstellung

Interessierte Betriebe werden von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Borken fachlich beraten. Gemeinsam wird geprüft,

  • welche Flächen geeignet sind,

  • welche Maßnahmen sinnvoll umgesetzt werden können,

  • welche Fördermöglichkeiten bestehen.

Die Antragstellung erfolgt über die vorgegebenen Verfahren des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Beratung ist unverbindlich und kostenfrei.

Vorteile des Vertragsnaturschutzes

✓ Finanzielle Förderung naturschutzgerechter Bewirtschaftung

✓ Erhalt wertvoller Lebensräume

✓ Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten

✓ Stärkung der regionalen Kulturlandschaft

✓ Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz

 Ihr Beitrag für Natur und Landschaft

Mit dem Vertragsnaturschutz leisten landwirtschaftliche Betriebe im Kreis Borken einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der vielfältigen Münsterländer Parklandschaft. Gemeinsam werden so Lebensräume für Pflanzen und Tiere geschaffen und wertvolle Naturflächen für kommende Generationen gesichert.

Rechtsgrundlagen

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz (Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz)

Logo Serviceportal.Münsterland
Logo Finanziert von der Europäischen Union