Zulassung von ausländischen Fahrzeugen (Import)
Details
Sie haben aus einem Staat innerhalb oder außerhalb der EU ein Fahrzeug erworben und möchten es hier zulassen.
Kosten
Unterlagen
eine elektronische Versicherungsbestätigung
die ausländischen Fahrzeugpapiere (im Original)
den aktuell gültigen HU-Bericht ggf. den gültigen SP-Bericht
ausländische Kennzeichen (falls vorhanden)
den Kaufvertrag oder die Rechnung ggf. mit Hinweis auf "Neufahrzeug"
eine EG-Übereinstimmungserklärung oder ein TÜV-Gutachten gem. § 13 EG-FGV (Neufahrzeug) oder nach § 21 StVZO (Gebrauchtfahrzeug)
ggf. schriftliche Erklärung für Händler
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
ein ► SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (ausgefüllt und vom Halter unterschrieben)
eine ► Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
Umsatzsteuererklärung (bei Import innerhalb der EU und wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate oder weniger als 6.000 km gefahren wurde)
Verzollungsnachweis (bei Import außerhalb der EU)