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Zulassung von ausländischen Fahrzeugen (Import)

Details

Sie haben aus einem Staat innerhalb oder außerhalb der EU ein Fahrzeug erworben und möchten es hier zulassen.

Kosten

Unterlagen

  • eine elektronische Versicherungsbestätigung

  • die ausländischen Fahrzeugpapiere (im Original)

  • den aktuell gültigen HU-Bericht ggf. den gültigen SP-Bericht

  • ausländische Kennzeichen (falls vorhanden)

  • den Kaufvertrag oder die Rechnung ggf. mit Hinweis auf "Neufahrzeug"

  • eine EG-Übereinstimmungserklärung oder ein TÜV-Gutachten gem. § 13 EG-FGV (Neufahrzeug) oder nach § 21 StVZO (Gebrauchtfahrzeug)

  • ggf. schriftliche Erklärung für Händler

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • ein ► SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (ausgefüllt und vom Halter unterschrieben)

  • eine ► Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint

  • Umsatzsteuererklärung (bei Import innerhalb der EU und wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate oder weniger als 6.000 km gefahren wurde)

  • Verzollungsnachweis (bei Import außerhalb der EU)

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