Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Erlangung einer Zweitschrift der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)
Details
Diese Bescheinigung wird auf Antrag an Bürgerinnen und Bürger ausgestellt und dient zur Beantragung einer Zweitschrift der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) beim Hersteller, dessen Rechtsnachfolger oder dem Technischen Dienst.
Mit der Bescheinigung bestätigt die Zulassungsbehörde, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht wegen etwaiger Mängel oder aus anderen Gründen eingezogen worden ist.
Kosten
Für die Ausstellung dieser Bescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 5,10 Euro erhoben.
Hinweise
Die Ausstellung erfolgt persönlich in der Zulassungsstelle und nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Bitte bringen Sie zum Termin ein gültiges Ausweisdokument sowie – soweit vorhanden – die Fahrzeugdaten (z. B. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer) mit.

