100 km/h Zulassung für Anhänger
Details
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für
Pkw mit Anhänger
mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger und
Kraftomnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger
Liegt keine Datenbestätigung nach § 20 StVZO i.V.m. dem Muster 2d der StVZO vom Hersteller vor, ist der Anhänger zunächst bei einer amtlichen Prüforganisation (z.B. TÜV, Dekra, GTÜ) vorzuführen. Diese stellt fest, ob der Anhänger die technischen Voraussetzungen erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung über die technische Prüfung und eine Bescheinigung, die Sie der Zulassungsstelle vorlegen. Bei Neufahrzeugen kann auch eine Bescheinigung des Herstellers ausreichend sein. Bei der Zulassungsstelle werden Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I und Fahrzeugbrief benötigt, damit ein Eintrag erfolgen kann.
Bei der Zulassungsstelle wird die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durchgeführt. Gleichzeitig erhalten Sie die 100 km/h-Plakette für den Anhänger.
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Anhänger mit 100 km/h Zulassung nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h schnell fahren dürfen. Auf der Kraftfahrstraße gilt diese Höchstgeschwindigkeit nur dann, wenn die Kraftfahrstraße entsprechend ausgebaut ist. Dieses ist dann der Fall, wenn eine bauliche Trennung der Richtungsfahrbahnen durch z. B. Grünstreifen, Bordsteine, Leitplanken oder ähnliche Einrichtungen vorhanden ist (§ 18 Abs. 5 StVO). Im Kreis Borken erfüllt keine Bundesstraße (auch nicht B 67 und die B 54) die Voraussetzungen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, so dass Sie mit Ihrem Gespann auf Bundesstraßen im Kreis Borken maximal 80 km/h fahren dürfen.