Neuzulassung (fabrikneu)
Details
Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug auf sich zulassen möchten, handelt es sich um eine Neuzulassung.
Online-Dienste
Kosten
Unterlagen
Für die Neuzulassung eines Fahrzeugs benötigen Sie folgende Unterlagen:
eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ausgestellt auf den zukünftigen Fahrzeughalter
die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
eine EG-Übereinstimmungserklärung (CoC) oder ein Datenblatt mit allen technischen Daten des Fahrzeugs, ausgestellt von einem amtlich anerkannten Prüfer oder ein Gutachten nach § 21 StVZO bzw. § 13 EG-FGV
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
ein ► SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (vollständig ausgefüllt und vom Halter unterschrieben)
eine ► Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
Bei Fahrzeugzulassungen durch minderjährige Personen bzw. auf minderjährige Personen müssen deren eigene Ausweise sowie die Vollmachten, SEPA-Lastschriftmandat und Personalausweise beider Elternteile (ggf. Nachweis Alleinerziehungsberechtigung) vorgelegt werden
ggf. Kaufvertrag (falls noch kein Fahrzeugbrief ausgestellt wurde)
ggf. ► rechtsverbindliche Erklärung (siehe Formulare, falls noch kein Fahrzeugbrief ausgestellt wurde)