Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann kreis-borken.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Kreis Borken hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Ausländische Fahrerlaubnisse (auch Umtausch EU/EWR Fahrerlaubnisse)

Details

Ausländische EU/EWR-Fahrerlaubnisse

Die Umschreibung Ihrer ausländischen EU/EWR-Fahrerlaubnis können Sie können Sie wahlweise als Antrag per Post  an die Führerscheinstelle in Borken senden oder in den Briefkasten (auch in Ahaus und Bocholt möglich) einwerfen. Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag, die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen. Bitte beachten Sie, die Unterlagen nicht persönlich abzugeben, da der Zutritt ohne Termin nicht gestattet ist. Die erforderliche Gebühr zahlen Sie bei Abholung des Führerscheins bar oder mit EC-Karte am Kassenautomaten ein.

Sollten Sie einen Termin vereinbart haben, dient dieser lediglich zur Umschreibung der Fahrerlaubnis in Verbindung mit einer vorläufigen Fahrberechtigung, mit dieser man Fahrzeuge lediglich in Deutschland führen darf!

Ausländische Fahrerlaubnisse (außerhalb EU/EWR)

Die Umschreibung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis können Sie ausschließlich persönlich während der Öffnungszeiten nur in der Führerscheinstelle in Borken nach Terminvereinbarung  beantragen. Dort wird der Antrag zur Umschreibung aufgenommen.

Die erforderliche Gebühr zahlen Sie bei Antragstellung bar oder mit EC-Karte am Kassenautomaten ein. Alle erforderlichen Unterlagen müssen grundsätzlich im Original vorgelegt werden.

Wenn Sie eine Fahrschule außerhalb des Kreises Borken gewählt haben, müssen Sie Ihre Auswahl schriftlich begründen. Antragsteller/innen mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, müssen die „Erklärung zum Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis“ (siehe Download & Formulare) beifügen.

Wenn Ihre ausländische Fahrerlaubnis in der im Merkblatt genannten Anlage 11 aufgeführt ist, benötigen Sie die u. g. Unterlagen ggf. nicht.