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Ausländische Fahrerlaubnisse (auch Umtausch EU/EWR Fahrerlaubnisse)

Details

Fahrerlaubnisse innerhalb der EU/EWR

EU/EWR-Fahrerlaubnisse können in der Regel prüfungsfrei umgeschrieben werden.

Den Antrag für die Umschreibung Ihrer EU/EWR-Fahrerlaubnis können Sie postalisch an die Führerscheinstelle in Borken senden oder in den Briefkasten einwerfen. Alternativ ist eine Terminvereinbarung in Borken möglich. Wählen Sie bei der Terminvergabe den Termin „Umschreibung der Fahrerlaubnis innerhalb der EU“. Vor Ort ist gegen Gebühr die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung möglich. Die vorläufige Fahrberechtigung ist drei Monate lang und innerhalb von Deutschland gültig. Nach Ausstellung einer deutschen Fahrerlaubnis ist die Abgabe des ausländischen Führerscheins verpflichtend.

 

Fahrerlaubnisse außerhalb der EU (NON-EU)

Fahrerlaubnisse aus einem Staat außerhalb der EU können in der Regel nur nach dem Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung umgeschrieben werden, Ausnahmen sind in Anlage 11 FeV zur Fahrerlaubnisverordnung geregelt. Theorie- und Praxisstunden mit der Fahrschule sind nicht erforderlich.

Den Antrag Ihrer Umschreibung können Sie in beiden Fällen ausschließlich nach Terminvereinbarung in Borken stellen. Wählen Sie bei der Terminvergabe den Termin „Umschreibung der Fahrerlaubnis außerhalb der EU (NON-EU)“. Wenn Sie eine Fahrschule außerhalb des Kreises Borken gewählt haben, müssen Sie Ihre Auswahl schriftlich begründen. Nach Ausstellung einer deutschen Fahrerlaubnis ist die Abgabe des ausländischen Führerscheins verpflichtend.

Unterlagen

Fahrerlaubnisse innerhalb der EU/EWR

  • ein gültiges Ausweisdokument (bei postalischer Antragstellung eine Kopie)

  • ausländischer Führerschein (bei postalischer Antragstellung eine Kopie)

  • ein biometrisches Passfoto (in ausgedruckter Form, max. ein Jahr alt)

 

Fahrerlaubnisse außerhalb der EU (NON-EU)

  • ein gültiges Ausweisdokument

  • ausländischer Führerschein

  • ein biometrisches Passfoto (in ausgedruckter Form, max. ein Jahr alt)

  • Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)

  • Erste-Hilfe-Bescheinigung

  • Angabe der ausbildenden Fahrschule

Falls der ausländische Führerschein nicht auf Deutsch oder Englisch lesbar ist, benötigen wir zusätzlich eine Übersetzung einer anerkannten Übersetzungsstelle.

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