Ausländische Fahrerlaubnisse (auch Umtausch EU/EWR Fahrerlaubnisse)
Details
Ausländische EU/EWR-Fahrerlaubnisse
Die Umschreibung Ihrer ausländischen EU/EWR-Fahrerlaubnis können Sie können Sie wahlweise als Antrag per Post an die Führerscheinstelle in Borken senden oder in den Briefkasten (auch in Ahaus und Bocholt möglich) einwerfen. Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag, die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen. Bitte beachten Sie, die Unterlagen nicht persönlich abzugeben, da der Zutritt ohne Termin nicht gestattet ist. Die erforderliche Gebühr zahlen Sie bei Abholung des Führerscheins bar oder mit EC-Karte am Kassenautomaten ein.
Sollten Sie einen Termin vereinbart haben, dient dieser lediglich zur Umschreibung der Fahrerlaubnis in Verbindung mit einer vorläufigen Fahrberechtigung, mit dieser man Fahrzeuge lediglich in Deutschland führen darf!
Ausländische Fahrerlaubnisse (außerhalb EU/EWR)
Die Umschreibung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis können Sie ausschließlich persönlich während der Öffnungszeiten nur in der Führerscheinstelle in Borken nach Terminvereinbarung beantragen. Dort wird der Antrag zur Umschreibung aufgenommen.
Die erforderliche Gebühr zahlen Sie bei Antragstellung bar oder mit EC-Karte am Kassenautomaten ein. Alle erforderlichen Unterlagen müssen grundsätzlich im Original vorgelegt werden.
Wenn Sie eine Fahrschule außerhalb des Kreises Borken gewählt haben, müssen Sie Ihre Auswahl schriftlich begründen. Antragsteller/innen mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, müssen die „Erklärung zum Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis“ (siehe Download & Formulare) beifügen.
Wenn Ihre ausländische Fahrerlaubnis in der im Merkblatt genannten Anlage 11 aufgeführt ist, benötigen Sie die u. g. Unterlagen ggf. nicht.