Begleitetes Fahren mit 17
Details
Die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“ können Sie wahlweise als Antrag per Post an die Führerscheinstelle in Borken senden oder in den Briefkasten (auch in Ahaus und Bocholt möglich) einwerfen. Den Antrag können Sie auch über Ihre ausbildende Fahrschule stellen.
Wenn Sie bei Ersterteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis eine Fahrschule außerhalb des Kreises Borken gewählt haben, müssen Sie Ihre Auswahl schriftlich begründen. Antragsteller/innen mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, müssen die „Erklärung zum Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis“ (siehe Download & Formulare) beifügen.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach Ihrem 18. Geburtstag noch drei Monate mit dem vorläufigen Führerschein (rosa Prüfbescheinigung) im Inland fahren können, natürlich ohne Begleitung. Der Kartenführerschein wird automatisch bestellt und zugestellt, sofern noch kein Kartenführerschein vorhanden ist (Kl. T, A1, u. Ä.) und lediglich Klasse B beantragt wurde.
Sollten mehrere Klassen beantragt worden sein, wird der Kartenführerschein nicht automatisch bestellt, beachten Sie bitte die Hinweise unter "Kartenführerschein zum 18. Geburtstag".
Kartenführerschein zum 18. Geburtstag
Der Kartenführerschein wird automatisch bestellt und zugestellt, sofern noch kein Kartenführerschein vorhanden ist (Kl. T, A1, u. Ä.) und lediglich Klasse B beantragt wurde. Sollten mehrere Klassen beantragt worden sein, wird der Kartenführerschein erst bestellt, sofern alle Prüfungen bestanden sind und die Prüfbescheinigungen der jeweiligen Klassen hier eingereicht wurden. Dies reicht per Post/Einwurf in den Briefkasten aus.
Sollte eine Klasse nicht mehr gewünscht sein oder Sie bereits vorab einen Kartenführerschein für eine bereits bestandene Klasse bestellt haben möchten, melden Sie sich gerne per E-Mail unter fahrerlaubnis@kreis-borken.de oder telefonisch unter 02861-681 1340.
Um einen vorläufigen Führerschein (neu) ausgestellt zu bekommen, können Sie nach Terminvereinbarung vorstellig werden.
Begleitperson nachtragen
Wenn eine Begleitperson nachträglich eingetragen werden soll, kann die Beantragung wahlweise per Post oder, sofern die praktische Prüfung bereits bestanden ist, nach Terminvereinbarung stattfinden.
Beantragung auf dem Postweg
Hierzu sind die Anlagen 1 und 2 vollständig ausgefüllt und unterschrieben, Kopie eines gültigen Ausweisdokuments und der Prüfbescheinigung für das begleitete Fahren einzureichen. Sofern bereits die praktische Prüfung bestanden ist, wird nach Bearbeitung eine neue Prüfbescheinigung inkl. Gebührenbescheid verschickt und die "alte" kann vernichtet werden.
Ist die prakt. Prüfung noch nicht bestanden, kann die neue Bescheinigung nach bestandener Prüfung i. V. m. Terminvereinbarung abgeholt werden. Die Zahlung findet dann vor Ort statt: 8,40 €/Begleiter, 7,70 € f. neue Prüfbescheinigung
Beantragung nach Terminvereinbarung
Hierzu sind die Anlagen 1 und 2 vollständig ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen, sowie ein gültiges Ausweisdokument und die Prüfbescheinigung für das begleitete Fahren. Die Zahlung findet vor Ort statt: 8,40 €/Begleiter, 7,70 € f. neue Prüfbescheinigung
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.
Prüfung bestanden – BF17 Bescheinigung nicht erhalten
In bestimmten Fällen kommt es vor, dass Sie nach bestandener Führerscheinprüfung (Theorie und Praxis) lediglich eine Prüfbescheinigung von der Prüfstelle und noch keine Bescheinigung für begleitetes Fahren erhalten haben, beispielsweise wenn mehr als eine Fahrerlaubnisklasse beantragt wurde. Damit die Führerscheinstelle tätig werden und eine vorläufige Fahrberechtigung erstellen kann, benötigt diese die Prüfbescheinigung.
Hierzu ist die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung für das begleitete Fahren nach Terminvereinbarung möglich.