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Kinderbetreuung: Antrag auf Zuwendung für Flüchtlingsfamilien

Details

Seit einiger Zeit kommen verstärkt Flüchtlinge nach Deutschland und auch in den Kreis Borken. Neben der Sicherstellung einer Grundversorgung mit Wohnung, Nahrung und Kleidung gehört im Weiteren die Betreuung der Kinder zu den Bedürfnissen dieser Menschen.

Während Kinder im schulpflichtigen Alter in die Schule aufgenommen werden, sind für die jüngeren Kinder neben der regulären Kindertagesbetreuung in Kita oder bei Tagespflegepersonen andere, alternative Betreuungsformen sinnvoll.

Für ein Betreuungspaket für bis zu 5 Kinder wird ein Betrag von 30 € pro Angebots-Stunde gewährt. Die Kinder müssen von einer pädagogischen Kraft, die nicht unbedingt Fachkraft im Sinne der Personalvereinbarung zum Kinderbildungsgesetz - KiBiz – sein muss, betreut werden. Die Landesmittel dürfen für Personal- und Sachkosten eingesetzt werden. Anträge müssen beim Kreis Borken als örtlichem Jugendamt gestellt werden.

Hinweise

Bei konkreten Betreuungsanfragen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien sollen die Kita-Leitungen zunächst Kontakt mit dem Fachbereich Jugend und Familie aufnehmen. Aufnahmen dieser Kinder in ein reguläres KiBiz-Betreuungsangebot erfolgen in Abstimmung mit dem Kreisjugendamt.

Verfahrensablauf

Für die erste Zeit des „Ankommens in Deutschland“ und mit dem Wechsel in eine andere kulturelle und gesellschaftliche Umgebung, gibt es einen „Sonderbedarf für die Betreuung von Kindern von Kindern aus Flüchtlingsfamilien“ zu prüfen. Es sollen deshalb für die Zeit des Ankommens vorrangig sog. Brückenprojekte eingerichtet und gefördert werden. Das sind niedrigschwellige Betreuungsangebote, die Kinder und ihre Eltern an die Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Schule heranführen und in denen die Kinder bereits während dieser Zeit gezielt und ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechend gefördert werden. Dazu gehören z.B. Angebote wie Eltern-Kind-Gruppen oder Spielgruppen. Die Betreuung in einer Schule, Kita oder in Kindertagespflege soll erst als „zweiter Schritt“ folgen.

Weiterführende Informationen

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für diese „Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen“ eine Förderung zur Verfügung. Im Download-Bereich finden Sie dazu das Rundschreiben Nr. 14/2015 des Landesjugendamtes in Münster mit Anlagen.

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