Kinderbetreuung: Antrag auf Zuwendung für Flüchtlingsfamilien
Details
Seit einiger Zeit kommen verstärkt Flüchtlinge nach Deutschland und auch in den Kreis Borken. Neben der Sicherstellung einer Grundversorgung mit Wohnung, Nahrung und Kleidung gehört im Weiteren die Betreuung der Kinder zu den Bedürfnissen dieser Menschen.
Während Kinder im schulpflichtigen Alter in die Schule aufgenommen werden, sind für die jüngeren Kinder neben der regulären Kindertagesbetreuung in Kita oder bei Tagespflegepersonen andere, alternative Betreuungsformen sinnvoll.
Für ein Betreuungspaket für bis zu 5 Kinder wird ein Betrag von 30 € pro Angebots-Stunde gewährt. Die Kinder müssen von einer pädagogischen Kraft, die nicht unbedingt Fachkraft im Sinne der Personalvereinbarung zum Kinderbildungsgesetz - KiBiz – sein muss, betreut werden. Die Landesmittel dürfen für Personal- und Sachkosten eingesetzt werden. Anträge müssen beim Kreis Borken als örtlichem Jugendamt gestellt werden.
Hinweise
Bei konkreten Betreuungsanfragen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien sollen die Kita-Leitungen zunächst Kontakt mit dem Fachbereich Jugend und Familie aufnehmen. Aufnahmen dieser Kinder in ein reguläres KiBiz-Betreuungsangebot erfolgen in Abstimmung mit dem Kreisjugendamt.