Erlaubnis zur Kindertagespflege
Details
Kindertagespflegepersonen sind Frauen und Männer, die gern mit Kindern zusammen sind, sie in ihrer Bildung und Entwicklung begleiten und ihnen eine verlässliche, beständige Betreuung anbieten möchten. Sie sollten an pädagogischen Fragen und dem Austausch mit Anderen über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern interessiert sein. Organisationsgeschick, eine sensible Wahrnehmung für kindliche Bedürfnisse und viel Freude an der Arbeit mit Kindern und ihren Familien, sollten sie mitbringen. Ebenso ist es Ihnen möglich, Kindern räumlich Platz für die Aktivitäten im Alltag zu schaffen.
Kindertagespflegepersonen sind selbständig berufstätig, wenn sie in ihrem Haushalt Kinder betreuen oder angestellt berufstätig, wenn sie Kinder im Haushalt der Eltern betreuen. Das erzielte Einkommen ist abzüglich einer Betriebsausgabenpauschale steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Zuständige Ansprechpartner
Die zuständigen Ansprechpersonen finden sie hier.