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Berufskraftfahrer (95 / Fahrerqualifizierungsnachweis)

Details

Antragstellung

Der Zutritt ohne Termin ist nicht gestattet. Geben Sie Ihre Unterlagen daher bitte nicht persönlich ab, sondern werfen diese in den Briefkasten (Borken, Ahaus, Bocholt) ein. Die erforderliche Gebühr zahlen Sie bei Abholung des Führerscheins bar oder mit EC-Karte am Kassenautomaten.

Die Fahrerkarte muss separat beantragt werden, den Antrag und weitere Informationen finden Sie in der Dienstleistung "Fahrkarte".

Nachweis der Berufsqualifikation

Wer Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführt, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, muss eine Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen.

Wenn Ihnen eine der Klassen C, die Klasse BE oder die Klassen 2 und 3 vor dem 09.09.2009 oder eine der Klassen D vor dem 09.09.2008 erteilt wurde, erlangen Sie die Berufskraftfahrerqualifikation durch Teilnahme an einer 35 Stunden umfassenden Weiterbildung z. B. in einer Fahrschule. Die Weiterbildung ist alle fünf Jahre zu wiederholen. Wurden Ihnen die o. g. Klassen erst nach den entsprechenden Stichtagen erteilt, müssen Sie einmalig eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Nach fünf Jahren erfolgt die Verlängerung durch Teilnahme an den o. g. Weiterbildungen.

Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Der Fahrerqualifizierungsnachweis ersetzt seit dem 23.05.2021 die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl „95“ zum Nachweis der Berufsqualifikation. Beachten Sie bitte die Informationen zur Antragstellung. Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Antrag

Begriffe im Kontext

95, Fahrerqualifizierungsnachweis, FQN, fqn, Berufskraftfahrer, Module
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