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Führerschein Ersatz (Verlust/Diebstahl/Namensänderung/Sehhilfe o. Ä.)

Details

Die Ausstellung eines neuen Führerscheines, z. B. wegen Diebstahl, Verlust, Namensänderung oder Änderung der Auflagen (bspw. Sehhilfe), können Sie wahlweise als Antrag per Post  an die Führerscheinstelle in Borken senden oder in den Briefkasten (auch in Ahaus und Bocholt möglich) einwerfen.

Bei Verlust oder Diebstahl muss zwingend ein gültiger Ausweis vorliegen. Sollte dieser ebenfalls abhandengekommen sein, können Sie sich mit einem vorläufigen Ausweis oder Ihrem gültigen Reisepass ausweisen.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Hinweise

Verlust-Anträge

Sollten Sie in dringenden Fällen einen vorläufigen Führerschein (nur in Deutschland 3 Monate lang gültig) benötigen, können Sie gerne beim Kreis Borken einen Termin vereinbaren.

Namensänderungen

Sinnvoll ist es den Antrag erst dann zu stellen, wenn das geänderte Ausweisdokument vorliegt. Sollte dies noch nicht der Fall sein, ist auch der aktuelle Ausweis mit altem Namen i. V. m. Urkunde des Standesamtes ausreichend.