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Vormundschaft und Pflegschaft

Details

Vormundschaft

Für Kinder und Jugendliche muss es jemanden geben, der die Verantwortung für sie trägt. Normalerweise ist das die Aufgabe der Eltern, die diese Aufgabe aber manchmal nicht übernehmen können, dürfen oder wollen. Das Gericht überträgt dann einem anderen Erwachsenen diese Aufgabe als Vormund. Dieser vertritt die Kinder und Jugendlichen in rechtlichen Dingen und soll für deren Wohlergehen sorgen.

Pflegschaft

Wird den Eltern oder einem alleinsorgeberechtigten Elternteil nur ein Teil der elterlichen Verantwortung beziehungsweise elterlichen Sorge entzogen, spricht man von einer Pflegschaft. Eine Pflegschaft kann unterschiedliche Teile der elterlichen Sorge beinhalten, zum Beispiel die Personensorge, die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Interessen und Bedürfnisse des Kindes stehen im Mittelpunkt

Der Vormund / Der Pfleger muss eindeutig Partei für das Kind oder den Jugendlichen sein. Dazu ist es erforderlich die Lebenssituation, die Interessen und Bedürfnisse des Kindes und des Jugendlichen zu erfassen und zum Ausgangspunkt des Handelns zu machen. 
Es gehört zur Besonderheit dieser Aufgabe, dass eine persönliche Beziehung zu dem Kind aufgebaut werden muss. Nur so ist der Vormund / der Pfleger in der Lage, die Aufgabe zum Wohl des Kindes auszuüben und Garant dafür zu sein, die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in allen sie berührenden wichtigen Entscheidungen sicherzustellen. 
 

Begriffe im Kontext

VSM/DA, Minderjährige, Mündel, Vormund, Personensorge, Sorgerecht