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Führerschein Ersterteilung / Erweiterung

Details

Die Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis können Sie aufgrund der aktuellen Situation ausschließlich per Post/Briefkasteneinwurf oder über Ihre ausbildende Fahrschule beantragen. Bitte fügen Sie dem Antrag kein Bargeld zu! Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Wochen.

Dem Antrag muss Ihr aktuelles Ausweisdokument sowie Ihre evtl. bereits vorhandene Fahrerlaubnis zumindest in Kopie vorliegen. Nach Antragseingang erhalten Sie einen Gebührenbescheid durch uns, sofern nicht vorab durch die Fahrschule eine Zahlung getätigt wurde. Alle erforderlichen Unterlagen (Sehtest, 1. Hilfe, biometr. Passfoto)  müssen grundsätzlich im Original vorgelegt werden.

Wenn Sie bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis eine Fahrschule außerhalb des Kreises Borken gewählt haben, müssen Sie Ihre Auswahl schriftlich begründen. Antragsteller/innen mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, müssen die „Erklärung Aufenthalt / ausl. Staatsbürger“ “ (siehe Anträge, sonst. Formulare) beifügen.

Prüfung bestanden – Führerschein nicht erhalten

In bestimmten Fällen kommt es vor, dass Sie nach bestandener Führerscheinprüfung (Theorie und Praxis) lediglich eine Prüfbescheinigung von der Prüfstelle und noch keinen Kartenführerschein erhalten. Damit die Führerscheinstelle tätig werden und den Kartenführerschein bestellen kann, benötigt diese die Prüfbescheinigung.

Auf Grund der aktuellen Situation reicht es aus, wenn Sie diese per Post senden, sofern nur die Bestellung des Kartenführerscheins gewünscht ist.

Ist die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung (nur im Inland gültig!) gewünscht, können Sie nach Terminvereinbarung mit Ihrem aktuellen Führerschein (sofern vorhanden), einem gültigen Ausweisdokument und der Prüfbescheinigung vorstellig werden (in Borken, Bocholt und Ahaus).

Nach Eingang dieser Bescheinigung, wird der Vorgang schnellstmöglich zu bearbeiten. Bitte haben Sie jedoch ein wenig Geduld und beachten Sie, dass die reine Bestellung des Kartenführerscheins ca. sechs bis acht Wochen beträgt.

Ausstellung des Kartenführerscheins / vorläufige Fahrberechtigung

In bestimmten Fällen kommt es vor, dass Sie nach bestandener Führerscheinprüfung (Theorie und Praxis) lediglich eine Prüfbescheinigung von der Prüfstelle und noch keinen Kartenführerschein erhalten. Damit die Führerscheinstelle tätig werden und den Kartenführerschein bestellen kann, benötigt diese die Prüfbescheinigung.

Auf Grund der aktuellen Situation reicht es aus, wenn Sie diese per Post senden, sofern nur die Bestellung des Kartenführerscheins gewünscht ist.

Ist die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung (nur im Inland gültig!) gewünscht, können Sie nach Terminvereinbarung mit Ihrem aktuellen Führerschein (sofern vorhanden), einem gültigen Ausweisdokument und der Prüfbescheinigung vorstellig werden (in Borken, Bocholt und Ahaus).

Nach Eingang dieser Bescheinigung, wird der Vorgang schnellstmöglich zu bearbeiten. Bitte haben Sie jedoch ein wenig Geduld und beachten Sie, dass die reine Bestellung des Kartenführerscheins ca. sechs bis acht Wochen beträgt.

Hinweise

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