Führerschein Ersterteilung / Erweiterung
Details
Ersterteilung
Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis bezeichnet den erstmaligen Erwerb eines Führerscheins. Zuständig für die Bearbeitung ist im Kreisgebiet die Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Borken.
Voraussetzungen
Für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Mindestalter entsprechend den beantragten Fahrerlaubnisklassen
Ordentlicher Wohnsitz im Kreis Borken
Körperliche und geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
Erweiterung
Die Erweiterung einer Fahrerlaubnis bezeichnet das Erwerben einer weiteren Fahrerlaubnisklasse, wenn bereits eine Fahrerlaubnisklasse besteht.
Wichtig: Die Mofa-Prüfbescheinigung wird dabei nicht als Fahrerlaubnisklasse angerechnet.
Antragstellung
Der Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Borken zu stellen. Die Antragstellung erfolgt häufig über eine Fahrschule, kann jedoch auch persönlich oder per Post/ Briefkasteneinwurf bei der Führerscheinstelle vorgenommen werden.
Wenn Sie bei Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis eine Fahrschule gewählt haben, die außerhalb des Kreises Borken liegt und nicht an den Kreis Borken angrenzt, müssen Sie Ihre Auswahl schriftlich begründen.
Verfahrensablauf
Nach Antragseingang erhalten Sie einen Gebührenbescheid durch uns und der Prüfauftrag wird dem zuständigem TÜV übermittelt. Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie schriftlich aufgefordert, diese innerhalb von 12 Monaten nachzureichen.
Prüfung bestanden – kein Führerscheindokument erhalten
In bestimmten Fällen kommt es vor, dass Sie nach bestandener Führerscheinprüfung (Theorie und Praxis) lediglich eine Prüfbescheinigung von der Prüfstelle und kein vorläufiges Führerscheindokument erhalten. Damit die Führerscheinstelle tätig werden und den Kartenführerschein bestellen kann, benötigt diese die Prüfbescheinigung im Original.
Diese können Sie per Post zusenden oder ist die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung (nur im Inland gültig!) gewünscht, können Sie nach Terminvereinbarung, mit einem gültigen Ausweisdokument und der Prüfbescheinigung vorstellig werden (in Borken, Bocholt und Ahaus).
Nach Eingang dieser Bescheinigung, wird der Vorgang schnellstmöglich bearbeitet.
Bitte haben Sie jedoch ein wenig Geduld und beachten Sie, dass die reine Bestellung des Kartenführerscheins ca. vier bis sechs Wochen beträgt.
Sollte eine Klasse nicht mehr gewünscht sein oder Sie bereits vorab einen Kartenführerschein für eine bereits bestandene Klasse bestellt haben möchten, melden Sie sich gerne per E-Mail unter fahrerlaubnis@kreis-borken.de oder telefonisch unter 02861-681 1340.
Kosten
Gebühr (inkl. 5,10 € zur Prüfung der Meldedaten)
52,40 € Ersterteilung mit Probezeit
51,60 € Ersterteilung ohne Probezeit
41,80 € Erweiterung ohne Probezeit
42,60 € Erweiterung mit Probezeit
42,60 € Erweiterung mit Umtausch Papier-Führerschein
26,80 € zusätzlich bei Expressauftrag
29,60 € Fahrschulwechsel
Hinweise
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen bei Ersterteilung der Klassen: AM, A1, A2, A, B, BE, L, T
Kopie eines gültigen Ausweises (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)
aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Passfoto (bitte ausgedruckt mitbringen)
Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
1. Hilfe-Bescheinigung
Angabe der ausbildenden Fahrschule
Gebühr: 51,60 € - 52,40 €
ggf. „Erklärung Aufenthalt / ausl. Staatsbürger“
Erforderliche Unterlagen bei Erweiterung auf die Klassen: AM, A1, A2, A, B, BE, L, T
Kopie eines gültigen Ausweises (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)
aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Passfoto (bitte ausgedruckt mitbringen)
Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
1. Hilfe-Bescheinigung
Angabe der ausbildenden Fahrschule
Kopie des aktuellen Führerscheins
Gebühr: 41,80 € - 42,60 €
ggf. „Erklärung Aufenthalt / ausl. Staatsbürger“
Erforderliche Unterlagen bei Erweiterung auf die Klassen: C/C1, CE/C1E
Kopie eines gültigen Ausweises (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)
Kopie des aktuellen Führerscheins
aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Passfoto (bitte ausgedruckt mitbringen)
ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 5 (siehe Downloads & Formulare)
augenärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 (siehe Downloads & Formulare)
1. Hilfe-Bescheinigung
Angabe der ausbildenden Fahrschule
Gebühr: 41,80 €
ggf. „Erklärung Aufenthalt / ausl. Staatsbürger“
Erforderliche Unterlagen bei Erweiterung auf die Klassen: D/D1, DE/D1E
Kopie eines gültigen Ausweises (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)
Kopie des aktuellen Führerscheins
aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Passfoto (bitte ausgedruckt mitbringen)
ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 5.1 (nicht älter als ein Jahr, siehe Downloads & Formulare)
augenärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 (nicht älter als zwei Jahre, siehe Downloads & Formulare)
ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 5.2 (Reaktionstest/Fitnesscheck, nicht älter als ein Jahr)
1. Hilfe-Bescheinigung
behördliches Führungszeugnis gem. § 30 Absatz 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes (Belegart O) (nicht älter als drei Monate)
Angabe der ausbildenden Fahrschule
Gebühr: 41,80 €
ggf. „Erklärung Aufenthalt / ausl. Staatsbürger“
Erforderliche Unterlagen Fahrschulwechsel
Antrag Fahrschulwechsel
gültiges Ausweisdokument
Alle erforderlichen Unterlagen müssen grundsätzlich im Original vorgelegt werden.

