Bürgergeld Veränderungsmitteilung
Details
Nutzen Sie die Online-Veränderungsmitteilung und teilen Sie damit dem Jobcenter wichtige Veränderungen jederzeit schnell und direkt mit.
Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben in Anträgen und den Anlagen vollständig und richtig sind – auch die der anderen Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Als Vertreterin oder Vertreter Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind Sie dafür verantwortlich.
Wichtig ist auch, dass Sie die getätigten Angaben nachweisen.
Online-Dienste
Hinweise
Nutzen Sie diesen Online-Service bitte nur, wenn Sie bereits Bürgergeld-Leistungen vom Jobcenter Kreis Borken erhalten.
Verfahrensablauf
1. Online-Veränderungsmitteilung ausfüllen
Bitte übermitteln Sie zuerst Informationen zu Ihrer persönlichen Situation und senden diese digital an das Jobcenter Kreis Borken.
2. Sie erhalten Nachricht vom Jobcenter
Sie haben Ihre Online-Veränderungsmitteilung abgesandt. Liegen nicht alle Angaben/Unterlagen vor, werden Sie von Ihrem Jobcenter benachrichtigt.
3. Unterlagen nachreichen
Sie haben Nachricht von Ihrem Jobcenter erhalten und müssen etwas nachreichen? Reichen Sie die Unterlagen bitte direkt dort ein.
Weiterführende Informationen
Zuständig für Ihren Antrag ist das Jobcenter Ihres Wohnortes. Das Adressbuch der örtlichen Jobcenter ist unter weiterführende Links zu finden.

