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Behinderung und Arbeit (Finanzielle Hilfen)

Details

Erwerbstätigen Menschen mit Behinderungen fällt es häufig schwerer, ihre Arbeitsleistung für alle Parteien zufriedenstellend zu erbringen. Bei besonders schweren Beeinträchtigungen können die Schwerbehinderten oder auch ihre Arbeitgeber auf Antrag verschiedene finanzielle Hilfen in Anspruch zu nehmen, um die Erwerbsfähigkeit der schwerbehinderten Erwerbstätigen zu sichern oder ihnen die Arbeit zu erleichtern.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Gewährung finanzieller Hilfen sind:

  1. es liegt eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 vor oder es liegt eine Behinderung mit einem Grad von wenigstens 30 vor und die erwerbstätige Person ist außerdem durch Bescheid der Agentur für Arbeit einer schwerbehinderten erwerbstätigen Person gleichgestellt und

  2. der Arbeitsvertrag umfasst wenigstens 15 Arbeitsstunden in der Woche und

  3. durch die finanzielle Hilfe wird die Beschäftigungsproblematik abgemildert und die Weiterbeschäftigung gesichert.

Verfahrensablauf

Beim Kreis Borken ist eine örtliche Fachstelle des Inklusionsamtes Arbeit des LWL eingerichtet. Diese dienst als erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema finanzielle Hilfen im Arbeitsleben bei Behinderung, wenn Sie auf einem Arbeitsplatz im Kreis Borken beschäftigt sind. Hier können Sie Ihr Anliegen vortragen und wir beraten Sie gerne, wie das weitere Verfahren abläuft.

Weiterführende Informationen

Welche finanziellen Hilfen gibt es?

Für die schwerbehinderten Erwerbstätigen z.B. für:

  • persönliche durch die Behinderung benötigte Hilfsmittel speziell für die Arbeit (z.B. Einhandtastatur für den Computer, Arbeitsplatzrollstuhl u.ä.)

  • Kraftfahrzeughilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes

  • Hilfen für die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen

Für den Arbeitgeber z.B. für:

  • die behinderungsgerechte Einrichtung und Ausstattung von Arbeitsplätzen (z.B. technische Ausstattung und Umrüstung von Maschinen, barrierefreie Zugänge)

  • Minderleistungsausgleiche bei außergewöhnlichen Belastungen durch die Beschäftigung des schwerbehinderten Menschen

  • die Gewährung von Betreuungsleistungen

Wer zahlt die finanziellen Hilfen?

Es gibt verschiedene Kostenträger, die für die finanziellen Hilfen im Arbeitsleben zuständig sein können, z.B.:

  • die Deutsche Rentenversicherung

  • die Agentur für Arbeit

  • das Inklusionsamt Arbeit des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

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