Behinderung und Freizeit (Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft)
Details
Schwerbehinderte Menschen können auf Antrag finanzielle Hilfen vom Kreis Borken im Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn diese Hilfen es ihnen ermöglichen oder wesentlich erleichtern, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und sie weitestgehend unabhängig von Pflege zu machen. Welche Leistungen im Einzelfall in Frage kommen, hängt von der jeweiligen Behinderung und dem individuellen Bedarf des Antragsstellers ab.