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Bescheinigung zur unentgeltlichen Benutzung von Bus/Bahn (ÖPNV – Beiblatt mit Wertmarke)

Details

Sind in Ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen

  • G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)

  • aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)

  • H (Hilflos)

  • BL (Blind)

  • GL (Gehörlos)

eingetragen, haben Sie Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Hierüber erhalten Sie ein Beiblatt mit Wertmarke, das nur zusammen mit dem Ausweis gültig ist.

Nahverkehrszüge dürfen Sie bundesweit ohne streckenmäßige Beschränkung benutzen.

Das Beiblatt wird auf Antrag ausgestellt. Das Antragsformular erhalten Sie zusammen mit dem Feststellungsbescheid, mit dem erstmalig eines der oben aufgeführten Merkzeichen festgestellt wird.

Verlust des Beiblattes

Wenn Sie schriftlich bestätigen, dass das Beiblatt mit Wertmarke verloren gegangen ist, kann ein Ersatzbeiblatt ausgestellt werden.

Kosten

Die Kosten sind abhängig von der Gültigkeit der Wertmarke. Sie betragen seit dem 01.01.2025

  • 104,00 € für die Einjahreswertmarke

  • 53,00 € für die Halbjahreswertmarke

Eine kostenlose Wertmarke erhalten Sie, wenn

  • in Ihrem Ausweis die Merkzeichen „H“ oder „BL“ eingetragen sind oder

  • Sie im Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Leistungen beziehen:

    • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – Arbeitslosengeld II nach § 19 ff SGB II und Sozialgeld nach § 28 SGB II – oder

    • Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) – §§ 27 bis 40 und 41 bis 46 SGB XII – bzw. Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) oder

    • Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 a oder Leistungen nach § 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Hinweise

Besitzen Sie ein Beiblatt mit Wertmarke, werden Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer darüber informiert, was Sie tun müssen, um die Freifahrt weiterhin in Anspruch nehmen zu können. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise dieses Informationsschreibens.

Unterlagen

  • Antrag

  • Einzahlungs- / Überweisungsbeleg

  • ggf. Nachweise (Bescheid, Bescheinigung, Beleg usw.) des Leistungsträgers (Jobcenter, Sozialamt, Jugendamt u. a.)

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