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Bescheinigung zur unentgeltlichen Benutzung von Bus/Bahn (ÖPNV – Beiblatt mit Wertmarke)

Details

Sind in Ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen

  • G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)

  • aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)

  • H (Hilflos)

  • BL (Blind)

  • GL (Gehörlos)

eingetragen, haben Sie Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Hierüber erhalten Sie ein Beiblatt mit Wertmarke, das nur zusammen mit dem Ausweis gültig ist.

Nahverkehrszüge dürfen Sie bundesweit ohne streckenmäßige Beschränkung benutzen.

Das Beiblatt wird auf Antrag ausgestellt. Das Antragsformular erhalten Sie zusammen mit dem Feststellungsbescheid, mit dem erstmalig eines der oben aufgeführten Merkzeichen festgestellt wird.

Verlust des Beiblattes

Wenn Sie schriftlich bestätigen, dass das Beiblatt mit Wertmarke verloren gegangen ist, kann ein Ersatzbeiblatt ausgestellt werden.

Hinweise

Besitzen Sie ein Beiblatt mit Wertmarke, werden Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer darüber informiert, was Sie tun müssen, um die Freifahrt weiterhin in Anspruch nehmen zu können. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise dieses Informationsschreibens.

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