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Leistungen zur Teilhabe an Bildung - Autismusförderung (Behinderung und Autismus)

Details

Hilfen bei Autismus stellen eine besondere Form der Leistungen zur Teilhabe an Bildung, aber auch der Leistungen zur sozialen Teilhabe dar. Die Kosten einer autismusspezifischen Förderung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Ende der ersten allgemeinen Schulausbildung trägt der Kreis Borken auf Antrag aus Mitteln der Eingliederungshilfe.

Wenn bei Ihnen oder Ihrem Kind ein Autismus diagnostiziert wurde, können Sie sich an die Autismusambulanz wenden und sich dort beraten lassen:

Autismusambulanz des Kreises Borken
Deutsches Rotes Kreuz
Röntgenstraße 6
46325 Borken

Die Autismusambulanz des DRK Borken wird Sie dann auch bei der Antragstellung unterstützen. Die Entscheidung über die Notwendigkeit und den Umfang der benötigten Autismus-Förderung trifft der zuständige Kostenträger.

Kosten

Für Kinder und Jugendliche während der ersten allgemeinen Schulausbildung entfällt eine Kostenbeteiligung der Eltern.

Für Erwachsene mit Autismus erfolgt eine Kostenübernahme durch den LWL nur nach vorheriger Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse.

Verfahrensablauf

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine allgemeine oder eine Förderschule besuchen, erfolgt die Antragsbearbeitung durch den Kreis Borken.

Für Kinder im Vorschulalter und Menschen nach Abschluss der ersten allgemeinen Schulausbildung erfolgt die Antragsbearbeitung durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

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