Leistungen zur Teilhabe an Bildung - Autismusförderung (Behinderung und Autismus)
Details
Hilfen bei Autismus stellen eine besondere Form der Leistungen zur Teilhabe an Bildung, aber auch der Leistungen zur sozialen Teilhabe dar. Die Kosten einer autismusspezifischen Förderung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Ende der ersten allgemeinen Schulausbildung trägt der Kreis Borken auf Antrag aus Mitteln der Eingliederungshilfe.
Wenn bei Ihnen oder Ihrem Kind ein Autismus diagnostiziert wurde, können Sie sich an die Autismusambulanz wenden und sich dort beraten lassen:
Autismusambulanz des Kreises Borken
Deutsches Rotes Kreuz
Röntgenstraße 6
46325 Borken
Die Autismusambulanz des DRK Borken wird Sie dann auch bei der Antragstellung unterstützen. Die Entscheidung über die Notwendigkeit und den Umfang der benötigten Autismus-Förderung trifft der zuständige Kostenträger.