Leistungen zur Teilhabe an Bildung - Schulbegleitung (Behinderung und Schule)
Details
Wenn Ihr Kind körperlich und/oder geistig behindert ist und aufgrund dieser Behinderung nur mit einer besonderen persönlichen Hilfestellung durch Dritte am Schulunterricht teilnehmen kann, können Sie die Übernahme der Kosten für eine persönliche Schulbegleitung aus Mitteln der Eingliederungshilfe beim Kreis Borken, Fachbereich Soziales, beantragen.
Die Entscheidung über die Notwendigkeit und den Umfang der Schulbegleitung trifft der Fachbereich Soziales in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken.