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Leistungen zur sozialen Teilhabe - Frühförderung

Details

Frühförderung ist die frühestmögliche ambulante Förderung von Kindern im Vorschulalter mit einer Behinderung oder die von Behinderung bedroht sind.

Wenn Sie bei Ihrem Kind Entwicklungsverzögerungen feststellen, können Sie sich an die Frühförderstellen im Kreis Borken wenden und dort beraten lassen.

Es gibt folgende drei Frühförderstellen im Kreis Borken, die an vier Standorten heilpädagogische Frühförderung erbringen:

  • Wittekindshof Gronau mit Angeboten in Gronau und Ahaus 

  • Caritas Bocholt mit Angeboten in Bocholt

  • Stiftung Haus Hall mit Angeboten in Gescher

Die Frühförderstelle wird Sie dann auch bei der Antragstellung unterstützen. Die Entscheidung über die Notwendigkeit und den Umfang der benötigten Frühförderung trifft der zuständige Kostenträger.

Wie und wo kann ein Antrag auf Frühförderung gestellt werden?

Sollte durch die Frühförderstelle ein Förderbedarf festgestellt werden, ist von den Eltern/Sorgeberechtigten über die Frühförderstelle ein Antrag auf Frühförderung beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zu stellen. Die Entscheidung über die Notwendigkeit und den Umfang der benötigten Frühförderung trifft der LWL in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Kreises Borken. Eine Kostenbeteiligung der Eltern entfällt.