Leistungen zur Beförderung
Details
Leistungen zur Beförderung gehören zu den Leistungen zur sozialen Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX.
Die pauschale Geldleistung können Leistungsberechtigte für Fahrten nutzen, die ihnen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (soziale Teilhabe) ermöglichen. Fahrten zu einer Arztpraxis, zu einer physiotherapeutischen Behandlung, zur Arbeit oder zur Schule dürfen mit diesem Geldbetrag nicht bezahlt werden. Diese Fahrten werden von anderen Kostenträgern übernommen.
Falls die pauschale Geldleistung nicht auskömmlich ist, beraten wir Sie gerne.
Ab dem 1. Juli 2022 werden Leistungen zur Beförderung als pauschale Geldleistung erbracht, um behinderungsbedingte Mehraufwendungen bei der Beförderung auszugleichen. Die Änderung erfolgt im Rahmen eines Modellprojektes des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe mit dem Kreis Borken und weiteren Kreisen und kreisfreien Städten.
Ziel ist es, Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, ihre Mobilität ausgehend von ihren Bedürfnissen selbstbestimmt zu gestalten. Sie können frei wählen, bei welchem Anbieter sie eine Fahrt buchen möchten.
Einzelanträge für den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung entfallen ab dem 1. Juli 2022.