Schwerbehindertenausweis
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Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschlang heißt es: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." (Artikel 3, Absatz 3, Satz 2).
Nach den Regelungen des SGB IX gelten Menschen als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. (§ 2 Abs. 1 SGB IX)
Allen Menschen mit Behinderung soll somit ermöglicht werden, selbständig und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Menschen mit Behinderung können verschiedene staatliche Leistungen erhalten, die dazu beitragen sollen, die Folgen einer Behinderung zu mildern.
Wenn Sie einen Antrag auf Feststellung oder Änderung einer Behinderung / Schwerbehinderung stellen wollen, nutzen Sie bitte eines der hier angefügten Antragsformulare.
Weitere Informationen rund um das Thema Behinderung / Schwerbehinderung finden sich außerdem auf der Themenseite des Kreises Borken.
Die häufigsten Fragen und Antworten zum Schwerbehindertenausweis finden Sie hier.