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Führerschein Erweiterung auf B96/B196

Details

Die Erweiterung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 96 oder 196 können Sie schriftlich über den Postweg beantragen. Sollte eine vorläufige Fahrberechtigung gewünscht sein, ist ein Termin (ausschließlich in Borken) zu vereinbaren. Eine vorläufige Fahrberechtigung ersetzt den Kartenführerschein und gilt nur für Deutschland.

Dem Antrag muss Ihr aktuelles Ausweisdokument und Ihr aktueller Führerschein als Kopie beigefügt werden, sofern die Antragstellung per Post erfolgt. Die erforderliche Gebühr zahlen Sie bei Abholung mit Bargeld oder EC-Karte am Kassenautomaten ein. Der Nachweis der Fahrerschulung muss grundsätzlich im Original vorgelegt werden sowie das biometrische Passfoto.

Kosten

Gebühr: 39,80 € zzgl. 10,00 € falls vorläufige Fahrberechtigung gewünscht ist

Voraussetzungen

B96:

  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre und kann frühestens mit der Fahrerlaubnisklasse B erteilt werden

  • Es bedarf einer Fahrerschulung nach § 6a i. V. m. Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung

  • Die Schlüsselzahl 96 berechtigt Fahrerlaubnisinhaber Fahrzeugkombinationen zu führen, bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber nicht 4.250 kg übersteigt

B196:

  • Das Mindestalter beträgt 25 Jahre

  • Der Antragsteller muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein

  • Die Schlüsselzahl 196 gilt nur für Fahrten im Inland

  • Die Schlüsselzahl 196 gilt für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht 0,1 kW/kg übersteigt

  • Es bedarf einer Fahrerschulung nach § 6b i. V. m. Anlage 7b der Fahrerlaubnisverordnung
     

Unterlagen

  • aktuelles (max. 1 Jahr altes) biometrisches Passfoto

  • gültiger Ausweis als Kopie (z. B. Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)

  • bisheriger Führerschein als Kopie

  • Nachweis der Fahrerschulung (im Original)

  • Sollten Sie noch im Besitz eines Papierführerscheins sein, fügen Sie bitte den Antrag Umtausch "alter Papierführerschein" hinzu

  • Bezahlung bei Abholung

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