Führerschein Erweiterung auf B96/B196
Details
Die Erweiterung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 96 oder 196 können Sie schriftlich über den Postweg beantragen. Sollte eine vorläufige Fahrberechtigung gewünscht sein, ist ein Termin (ausschließlich in Borken) zu vereinbaren. Eine vorläufige Fahrberechtigung ersetzt den Kartenführerschein und gilt nur für Deutschland.
Dem Antrag muss Ihr aktuelles Ausweisdokument und Ihr aktueller Führerschein als Kopie beigefügt werden, sofern die Antragstellung per Post erfolgt. Die erforderliche Gebühr zahlen Sie bei Abholung mit Bargeld oder EC-Karte am Kassenautomaten ein. Der Nachweis der Fahrerschulung muss grundsätzlich im Original vorgelegt werden sowie das biometrische Passfoto.