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Fahrerkarte

Details

Eine Fahrerkarte ist ein mit einem Speicherchip versehener personengebundener Nachweis von Fahr- und Arbeitsdaten von Kraftfahrern im gewerblichen Personen- und Güterverkehr mit digitalem Fahrtenschreiber. Ob Sie für Ihre Tätigkeit eine Fahrerkarte benötigen, erfahren Sie z. B. beim Bundesamt für Güterverkehr. Die Führerscheinstelle ist nur für die Bestellung der Fahrerkarten zuständig.

Wenn Sie noch im Besitz eines Papierführerscheines sind, muss dieser zunächst in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden, siehe auch „alter" Papierführerschein. Beide Anträge können zusammen gestellt werden.

Die Fahrerkarte können Sie wahlweise als Antrag per Post  an die Führerscheinstelle in Borken senden oder in den Briefkasten (auch in Ahaus und Bocholt möglich) einwerfen.

Eine Terminvereinbarung ist nicht möglich!

Sie erhalten nach Bearbeitung des Antrag einen Gebührenbescheid durch die Führerscheinstelle, die Fahrerkarte wird durch das Kraftfahrt Bundesamt zugestellt (ca. 14 Tage).

Sofern die Gültigkeit länger als vier Wochen beträgt, wird die Fahrerkarte erst kurz vor Ablauf der Gültigkeit bestellt und auch dann erst der Gebührenbescheid erstellt!

Wenn Sie noch im Besitz eines Papierführerscheines sind, muss dieser zunächst in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden, siehe auch „alter" Papierführerschein. Beide Anträge können zusammen gestellt werden.

Bei Verlust/Diebstahl oder Reklamation erhalten Sie für die Zwischenzeit eine Bescheinigung, mit der Sie im Inland ohne Fahrerkarte fahren dürfen. Gerne können Sie sich dann unter fahrerlaubnis@kreis-borken.de melden.

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