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Kraftfahreignung

Details

Grundsätzlich ist jeder Kraftfahrzeugführer selbst dafür verantwortlich, dass er lediglich dann am Straßenverkehr teilnimmt, wenn er zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges in der Lage ist. Nimmt er trotz Fahruntauglichkeit am Straßenverkehr teil, kann das allerdings weitreichende Konsequenzen haben.

Ist die Fahrtauglichkeit nur vorübergehend beeinträchtigt, zum Beispiel aufgrund einer akuten Erkrankung oder Verletzung, reicht es aus, wenn der Fahrerlaubnisinhaber sich zum Beispiel von seinem Arzt bestätigen läßt, dass er fahrtauglich ist oder eben aus eigenem Entschluss vorübergehend auf das Motorrad- oder Autofahren verzichtet.

Handelt es sich jedoch um eine dauerhafte Behinderung oder Erkrankung, ist es in den meisten Fällen erforderlich, dass eine Überprüfung der Kraftfahreignung durch die Fahrerlaubnisbehörde erfolgt. Die zum Teil hohen Kosten für die zu erstellenden Gutachten müssen hierbei von dem Inhaber der Fahrerlaubnis getragen werden. So muss zum Beispiel nach einem erlittenen Herzinfarkt oder Schlaganfall durch ein Gutachten eines verkehrsmedizinisch qualifizierten Facharztes für Innere Medizin geklärt werden, ob man wieder am Straßenverkehr teilnehmen darf. Um Gefälligkeitsgutachten aber auch Spannungen im Arzt-Patienten-Verhältnis zu vermeiden, darf dieser Arzt nicht der behandelnde Arzt sein.

Bei Ausfall von Gliedmaßen (z. B. durch Querschnittslähmung nach einem Unfall) ist neben einer ärztlichen Begutachtung durch einen verkehrsmedizinisch qualifizierten Facharzt auch eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich um die eventuell erforderlichen Umbauten am Kraftfahrzeug festzustellen.

Sollte bei Ihnen also eine schwerwiegende Erkrankung oder eine bislang nicht bekannte Behinderung vorliegen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Führerscheinstelle wegen eines Beratungsgesprächs in Verbindung.

Weitere Gründe für Zweifel an der notwendigen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges können sein:

  • Erhebliche oder wiederholte Verkehrsverstöße / Verkehrsstraftaten

  • Drogen- oder Alkoholmissbrauch.

So können beispielsweise erhebliche Verkehrsstraftaten oder wiederholte Fahrten unter Alkoholeinfluss dazu führen, dass eine medizinisch-psychologische Begutachtung gefordert wird.