Führerschein Neuerteilung / Wiedererteilung nach Entzug, Aberkennung bzw. Verzicht
Details
Fahrerlaubnissperre
Ist die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde rechtskräftig entzogen worden, erlischt diese mit allen Rechten und Pflichten. Gleichzeitig wird in der Regel vom Gericht eine sog. Fahrerlaubnissperre ausgesprochen.
Der Richter hält den Betroffenen während dieser Zeitspanne für ungeeignet zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr. An diese Fahrerlaubnissperre ist die Fahrerlaubnisbehörde gebunden, d. h. eine Neuerteilung kann nicht vor Ablauf dieser Sperre erfolgen.
Antrag auf Neuerteilung
Ein Antrag auf Neuerteilung sollte 8 - 10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Im Antragsverfahren auf Neuerteilung ist die Kraftfahreignung (körperlich, geistig und charakterlich) des Antragstellers zu überprüfen
Bei einigen Eignungszweifeln ist die Beibringung von Gutachten durch amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung vorgeschrieben und wird im Rahmen des Antrages auf Neuerteilung schriftlich angeordnet.
Wiederholter Entzug der Fahrerlaubnis
Straftaten im Rahmen der Straßenverkehrsteilnahme
Straftaten im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung
Straftaten mit Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionspotential
Konsum von Betäubungsmitteln
Sonstige Tatsachen, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen
Wiederholte Verkehrszuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss
Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,60 Promille oder mehr