Pflichtumtausch "alter" Papier-Führerschein
Details
Der Pflichtumtausch bezieht sich ausschließlich auf Personen, die im Besitz des Papierführerscheins und in den Jahren 1953–1958 geboren sind. Sofern Sie später geboren sind, stellen Sie den Antrag bitte erst ab Februar 2022 bzw. 8 Wochen vor dem Stichtag (sh. Tabelle unten). Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind :
Wenn Sie vor 1953 geboren sind, müssen Sie bis zum 19.01.2033 den Führerschein umtauschen.
Wenn Sie zwischen 1965 und 1970 geboren sind, müssen Sie bis zum 19.01.2024 den Führerschein umtauschen.
Wenn Sie bis 1971 oder später geboren sind, müssen Sie bis zum 19.01.2025 den Führerschein umtauschen.
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind :
Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
Führerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden.
2005 bis 2007: 19. Januar 2028
Führerscheine, die zwischen 2005 und 2007 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2028 umgetauscht werden.
2008: 19. Januar 2029
Führerscheine, die 2008 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2029 umgetauscht werden.
2009: 19. Januar 2030
Führerscheine, die 2009 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2030 umgetauscht werden.
2010: 19. Januar 2031
Führerscheine, die 2010 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2031 umgetauscht werden.
2011: 19. Januar 2032
Führerscheine, die 2011 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2032 umgetauscht werden
Kartenführerscheine ab 19.01.2013 haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Diese Befristung bezieht sich jedoch nur auf das Führerscheindokument und nicht auf Ihre Fahrerlaubnis.
Wenn Ihr von einem anderen EU-Land ausgestellter Führerschein lebenslänglich gültig ist (also kein Ablaufdatum trägt), müssen Sie ihn spätestens am 19 Januar 2033 umschreiben lassen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort geändert haben.
Hinweis : Die Rechtslage kann sich noch weiter ändern.
Kosten
Die Gebühren für den Umtausch belaufen sich auf 33,00 €.
Fristen
Bis wann habe ich meinen alten Führerschein umzutauschen?
Der Stufenplan sieht zunächst den Tausch der alten rosa und grauen Führerscheine bis zum 19.01.2025 vor. Ab 2026 sind dann – nach Ausstellungsjahren gestaffelt - auch alle bis zum 19. Januar 2013 ausgegebenen Kartenführerscheine umzutauschen. Der Übersicht können Sie entnehmen, bis wann Sie Ihren alten Führerschein umzutauschen haben.
Voraussetzungen
Unterlagen
gültiger Ausweis (z. B. Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.) (Kopie)
aktuelles (max. 1 Jahr altes) biometrisches Passfoto (bitte ausgedruckt mitbringen)
bisheriger Führerschein (Kopie)
Wenn Ihr bisheriger Papier-Führerschein vom Kreis Borken ausgestellt wurde und Sie nun nicht mehr im Kreis Borken wohnhaft sind, können Sie eine so genannte Karteikartenabschrift unter fahrerlaubnis@kreis-borken.de anfordern. Diese E-Mail sollte
Vorname, Nachname, Geburtsname
Geburtsdatum
aktuelle Anschrift
enthalten, sodass die zuständige Führerscheinstelle die Daten zuordnen kann. Nach Bearbeitung wird die Abschrift zur Führerscheinstelle Ihres Wohnorts gesandt.
Verfahrensablauf
Die Umstellung vom Papierführerschein auf den EU-Kartenführerschein können Sie wahlweise als Antrag per Post an die Führerscheinstelle in Borken senden oder in den Briefkasten (auch in Ahaus und Bocholt) einwerfen.
Zusätzlich bieten manche Städte- und Gemeindeverwaltungen eine Antragstellung vor Ort an. Informieren Sie sich hierzu bitte beim zuständigen Bürgerbüro.
Sie werden informiert sobald der Führerschein zur Abholung bereit liegt oder erhalten den Führerschein (5,10 € Direktversand, nur mit Befristung bei Antragstellung möglich) durch die Bundesdruckerei.
Der Pflichtumtausch bezieht sich ausschließlich auf Personen, die im Besitz des Papierführerscheins und in den Jahren 1953–1958 geboren sind! Sofern Sie später geboren sind, stellen Sie den Antrag bitte erst ab Februar 2022 bzw. 8 Wochen vor dem Stichtag. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Sollten Sie das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben bzw. innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung vollenden, beachten Sie auch die Informationen zu Verlängerung. (Fahrzeugklassen über 7,5 t)
Weiterführende Informationen
Wo kann ich meinen alten Führerschein umtauschen?
Sie können selbst entscheiden, ob Sie ihren Antrag
vor Ort im Bürgerbüro ihres örtlichen Rathauses einreichen (Besonderheiten für Bürgerinnen und Bürger aus Ahaus, Bocholt und Borken: dort über die Dienststellen des Fachbereiches Verkehr des Kreises),
nach Vereinbarung eines persönlichen Termins in Ahaus, Bocholt und Borken in den dortigen Dienststellen des Fachbereiches Verkehr abgeben oder
den Antrag per Post an den Fachbereich Verkehr, Burloer Straße 93, 46325 Borken, senden.
Welche Vorteile bietet der Umtausch in den Bürgerbüros?
Der alte Papierführerschein ist grundsätzlich unbefristet gültig, kann jedoch in den Bürgerbüros durch einen Stempel zeitlich befristet werden. Durch diese Befristung kann der neue Kartenführerschein direkt per Direktversand zu Ihnen nach Hause geschickt werden. Ein Folgetermin in den Dienststellen des Fachbereiches Verkehr zum Tausch des alten Führerscheins gegen den neuen in Ahaus, Bocholt oder Borken ist dann nicht mehr erforderlich. Bei schriftlicher Antragstellung ist eine Befristung per Stempel nicht möglich, da der Führerschein in der Regel nicht im Original eingereicht wird.
Umtausch bei einer anderen Führerscheinstelle
Wenn Ihr bisheriger Papier-Führerschein vom Kreis Borken ausgestellt wurde und Sie nun nicht mehr im Kreis Borken wohnhaft sind, können Sie eine so genannte Karteikartenabschrift unter fahrerlaubnis@kreis-borken.de anfordern. Diese E-Mail sollte
· Vorname, Nachname, Geburtsname
· Geburtsdatum
· aktuelle Anschrift
enthalten, sodass die zuständige Führerscheinstelle die Daten zuordnen kann. Die Abschrift wird direkt zur Führerscheinstelle Ihres Wohnorts gesandt.