Pflichtumtausch "alter" Papier-Führerschein
Details
Der Pflichtumtausch bezieht sich ausschließlich auf Personen, die im Besitz des Papierführerscheins und in den Jahren 1953–1958 geboren sind. Sofern Sie später geboren sind, stellen Sie den Antrag bitte erst ab Februar 2022 bzw. 8 Wochen vor dem Stichtag (sh. Tabelle unten). Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind :
Wenn Sie vor 1953 geboren sind, müssen Sie bis zum 19.01.2033 den Führerschein umtauschen.
Wenn Sie zwischen 1965 und 1970 geboren sind, müssen Sie bis zum 19.01.2024 den Führerschein umtauschen.
Wenn Sie bis 1971 oder später geboren sind, müssen Sie bis zum 19.01.2025 den Führerschein umtauschen.
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind :
Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
Führerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden.
2005 bis 2007: 19. Januar 2028
Führerscheine, die zwischen 2005 und 2007 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2028 umgetauscht werden.
2008: 19. Januar 2029
Führerscheine, die 2008 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2029 umgetauscht werden.
2009: 19. Januar 2030
Führerscheine, die 2009 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2030 umgetauscht werden.
2010: 19. Januar 2031
Führerscheine, die 2010 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2031 umgetauscht werden.
2011: 19. Januar 2032
Führerscheine, die 2011 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2032 umgetauscht werden
Kartenführerscheine ab 19.01.2013 haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Diese Befristung bezieht sich jedoch nur auf das Führerscheindokument und nicht auf Ihre Fahrerlaubnis.
Wenn Ihr von einem anderen EU-Land ausgestellter Führerschein lebenslänglich gültig ist (also kein Ablaufdatum trägt), müssen Sie ihn spätestens am 19 Januar 2033 umschreiben lassen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort geändert haben.
Hinweis : Die Rechtslage kann sich noch weiter ändern.