Führerschein Verlängerung abgel. Fahrerlaubnis-Klassen
Details
Die Fahrerlaubnisse der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE, D1/D1E werden grundsätzlich nur für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Wenn Sie Altinhaber der Klasse 3 sind, sind die Klassen C1/C1E unbefristet, die sogenannte Klasse CE79* ist gültig bis zur Vollendung Ihres 50. Lebensjahres. Als Altinhaber der Klasse 2 sind die Klassen C1/C1E ebenfalls unbefristet, die Klassen C/CE müssen mit Vollendung des 50. Lebensjahren erstmalig verlängert werden, sofern Sie diese weiterhin nutzen möchten.
Die Verlängerung der C-Klassen kann innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf problemlos beantragt werden, sofern keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen.
* CE79: Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12 t Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12 t betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
Antragstellung
Die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis können Sie wahlweise als Antrag per Post an die Führerscheinstelle in Borken senden oder in den Briefkasten (auch in Ahaus und Bocholt möglich) einwerfen. Die Verlängerung kann frühstens sechs Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklasse(n) beantragt werden.
Bitte beachten Sie, die Unterlagen nicht persönlich abzugeben, da der Zutritt ohne Termin nicht gestattet ist.
Die Gebühr zahlen Sie bei Abholung bar oder mit EC-Karte am Kassenautomaten. Alle erforderlichen Unterlagen müssen grundsätzlich im Original vorgelegt werden.
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis auch gewerblich nutzen, beachten Sie die Informationen zu Berufskraftfahrer. Die Fahrerkarte muss separat beantragt werden.