Führerschein Verlängerung abgel. Fahrerlaubnis-Klassen
Details
Die Fahrerlaubnisse der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE, D1/D1E werden grundsätzlich nur für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Wenn Sie Altinhaber der Klasse 3 sind, sind die Klassen C1/C1E unbefristet, die sogenannte Klasse CE79* ist gültig bis zur Vollendung Ihres 50. Lebensjahres. Als Altinhaber der Klasse 2 sind die Klassen C1/C1E ebenfalls unbefristet, die Klassen C/CE müssen mit Vollendung des 50. Lebensjahren erstmalig verlängert werden, sofern Sie diese weiterhin nutzen möchten.
Die Verlängerung der C-Klassen kann beantragt werden, sofern die C-Klassen nicht länger als 7,5 Jahre abgelaufen sind und keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen.
* CE79: Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12 t Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12 t betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
Antragstellung
Die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis können Sie wahlweise als Antrag per Post an die Führerscheinstelle in Borken senden oder in den Briefkasten (auch in Ahaus und Bocholt möglich) einwerfen. Von dort wird Ihr Antrag zur Bearbeitung nach Borken weitergeleitet. Die Verlängerung kann frühstens sechs Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklasse(n) beantragt werden.
Bitte beachten Sie, die Unterlagen nicht persönlich abzugeben, da der Zutritt ohne Termin nicht gestattet ist.
Die Gebühr zahlen Sie bei Abholung mit EC-Karte. Alle erforderlichen Unterlagen müssen grundsätzlich im Original vorgelegt werden.
Die Beantragung der Fahrerkarte und/ oder des Fahrerqualifizierungsnachweises können Sie ebenfalls über das Antragsformular zur Verlängerung vornehmen.
Kosten
41,80 € C-Klassen-Verlängerung
45,10 € D-Klassen-Verlängerung
45,10 € C-/D-Klassen-Verlängerung
70,40 € C-/D-Klassen-Verlängerung + FzF
45,10 € FzF
55,30 € FzF + KFS
44,00 € Fahrerkarte
36,00 € Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
14,20 € FQN (nur Karte)
26,80 € Expressgebühren für den KFS
20,60 € Expressgebühren für den FQN
10,20 € vorläufiger Führerschein
6,50 € Direktversand
Unterlagen
gültiger Ausweis als Kopie (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)
aktuelles biometrisches Passfoto, ausgedruckt (max. 1 Jahr alt)
ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnisverordnung (als Original und nicht älter als ein Jahr, siehe Formulare)
augenärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (als Original und nicht älter als zwei Jahre, siehe Formulare)
zusätzlich für die Verlängerung der Klassen D/D1, DE/D1E:
behördliches Führungszeugnis (Belegart O) gem. § 30 Absatz 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes (nicht älter als drei Monate). Das Führungszeugnis können Sie über das örtlich zuständige Bürgerbüro beantragen.
Bei einer Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ist zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 5.2 Fahrerlaubnisverordnung (Reaktionstest/Fitnesscheck, Original und nicht älter als ein Jahr) erforderlich
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6-8 Wochen. Sofern eine schnellere Bearbeitung gewünscht ist, können Sie "EXPRESS" farbig und gut sichtbar auf dem Antrag vermerken, sodass Führerschein und FQN innerhalb von 7-10 Werktagen fertiggestellt sind. Hier fallen zusätzliche Gebühren an, die unter "Kosten" aufgelistet sind.
Sollten Sie bereits einen vorläufigen Führerschein benötigen, können Sie → hier einen Termin zur Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis vereinbaren.

