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Gefahrguttransporte

Details

Transporte mit gefährlichen Gütern können grundsätzlich auf dem klassifizierten Straßennetz innerhalb des Kreises Borken unter Beachtung der spezifischen Regelwerke durchgeführt werden. Nur wenige Streckenabschnitte werden vom Positivnetz nicht erfasst (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiffahrt - GGVSEB).

Die Allgemeinverfügung des Kreises Borken gilt für folgende Gefahrgüter:

  • für entzündbare Gase der Klasse 2 nach § 35 b Tabelle lfd. Nr. 2 GGVSEB und

  • für entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 nach § 35 b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB.

Für die Beförderung gefährlicher Güter, die nicht durch die Allgemeinverfügung erfasst werden, ist eine Einzelfahrwegbestimmung zu beantragen. Die Einzelfahrwegbestimmung kann beim Kreis Borken für drei Jahre oder auch unbefristet beantragt werden.

Hinweise

Die komplette Gefahrgut-KartenCD für NRW ist ausschließlich beim Landesbetrieb Straßenbau NRW, Betriebssitz, Referat Planung, Abteilung Straßeninformation und Vermessung, Deutz-Kalker-Straße 18-26,  50679 Köln, oder unter kontakt.strasseninformation@strassen.nrw.de gegen eine Gebühr (derzeit 20,00 €) zu beziehen.

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