Blauer EU-Parkausweis
Details
Der blaue EU-Parkausweis
berechtigt die Nutzung von Behindertenparkplätzen (mit Zeichen 314 und 315 und dem Zusatzzeichen Rollstuhlfahrersymbol)
gestattet weitere Berechtigungen
Kosten
gebührenfrei
Hinweise
Der Antrag kann in jedem Bürgerbüro der Stadt / Gemeinde gestellt werden und wird von dort an den Kreis Borken weitergeleitet.
Die Einwohner der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau erhalten die Genehmigung jeweils von ihren Städten.
Voraussetzungen
Einen blauen EU-Parkausweis erhalten schwerbehinderte Menschen mit
einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
Blindheit (Merkzeichen Bl)
beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen (Contergan-Geschädigte)
Unterlagen
ausgefülltes Antragsformular
beidseitige Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides
Passbild
Rechtsgrundlagen
§ 46 Straßenverkehrsordnung