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Schwerbehindertenparkausweis/-erleichterung

Details

Der blaue EU-Parkausweis

  • berechtigt die Nutzung von Behindertenparkplätzen (mit Zeichen 314 und 315 und dem Zusatzzeichen Rollstuhlfahrersymbol)

  • gestattet weitere Berechtigungen

 Die orangene Parkerleichterung

  • berechtigt nicht zum Parken auf den Behindertenparkplätzen (mit Zeichen 314 und 315 und dem Zusatzzeichen Rollstuhlfahrersymbol)

  • gestattet andere Berechtigungen

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, den Schwerbehindertenparkausweis bzw. die Parkerleichterung ganz einfach online von zu Hause aus zu beantragen. Diese Option steht Ihnen auch für die Verlängerung oder den Ersatz bei Verlust Ihres bestehenden Ausweises zur Verfügung.

Kosten

gebührenfrei

Hinweise

Der Antrag kann in jedem Bürgerbüro der Stadt / Gemeinde gestellt werden und wird von dort an den Kreis Borken weitergeleitet.

Die Einwohner der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau erhalten die Genehmigung jeweils von ihren Städten.

Voraussetzungen

Blauer EU-Parkausweis

  • außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG)

  • Blindheit (Merkzeichen Bl)

  • beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen (Contergan-Geschädigte)

 

Bundesweit gültige orangene Parkerleichterung

  • schwerbehindert mit einem GdB von mind. 70 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane und die Merkzeichen G und B.

  • Morbus-Crohn- oder Colitis ulcerosa erkrankt, mit einem hierfür festgestellten Grad der Behinderung von mind. 60 %.

  • schwerbehindert infolge eines künstlichen Darmausganges und zugleich künstliche Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von mind. 70 % vorliegt.

 

In Nordrhein-Westfalen gültige orangene Parkerleichterung

  • schwerbehindert mit einem GdB von mind. 70 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane und das Merkzeichen G

  • schwerbehindert mit einem GdB von mind. 70 % für die mobilitätseinschränkenden Behinderungen, das Merkzeichen G wurde zuerkannt und zugleich wurde das Merkzeichen aG nur knapp verfehlt. Knapp verfehlt ist das Merkzeichen aG regelmäßig dann, wenn auch mit Unterstützung von Hilfsmitteln oder unter Schmerzen zumindest ganz überwiegend nur noch eine Restgehfähigkeit von ca. 100 m vorliegt.

Unterlagen

Blauer EU-Parkausweis

  • ausgefüllter Antrag (wenn nicht online möglich)

  • beidseitige Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides

  • Passbild

 Bundesweit gültige orangene Parkerleichterung

  • ausgefüllter Antrag (wenn nicht online möglich)

  • beidseitige Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides

 In Nordrhein-Westfalen gültige orangene Parkerleichterung

  • ausgefüllter Antrag (wenn nicht online möglich)

  • beidseitige Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides

  • ggf. ärztliches Attest, welches bescheinigt, dass nur noch eine Restgehfähigkeit von ca. 100 m vorliegt

Rechtsgrundlagen

§ 46 Straßenverkehrsordnung

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