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Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

Details

Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer/ Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes eine verkehrsrechtliche Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind.

Kosten

Verwaltungsgebühren werden entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit.

Unterlagen

1.    Vollständig ausgefülltes Antragsformular (verlinken zu Antragsformulare)

  • Daten vom Antragsteller (Name/Firma, Anschrift, Telefonnummer, Email)

  • Verantwortliche Person für die Verkehrssicherung (Bauleiter) mit Angabe einer Mobilfunknummer während und nach der Arbeitszeit

  • Beschreibung der Örtlichkeit (Stadt/Gemeinde, Ortsteil, Straße, Hausnummer)

  • Zeitraum (Beginn und Ende der Arbeiten, ggf. Details zum zeitlichen Ablauf bei mehreren Bauphasen)

  • Grund der Maßnahme/Maßnahmenbeschreibung

2.    Nachweis Fachkenntnis zur Verkehrssicherung (RSA Schulung / Zertifikat)

3.    Lageplan

4.    Verkehrszeichenplan, alternativ: Angabe eines Regelplanes gemäß RSA 21

5.    Bei Lichtsignalanlagen (Baustellenampeln): Signalplan und Signalzeitenplan

6.    Bei Vollsperrung: Umleitungsplan mit der zusätzlichen Beschilderung im Verlauf der Umleitungsstrecke

Rechtsgrundlagen

  •  § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

  •  Verwaltungsvorschrift zur StVO

  •  Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)

  •  Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

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