Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann kreis-borken.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Kreis Borken hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

Details

Eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen wird ausländischen Ehepartner*innen und Kindern ausgestellt.
Auch ein in Deutschland geborenes ausländisches Kind benötigt eine solche Aufenthaltserlaubnis.

Kosten

  • 100 Euro für die Ersterteilung (50 Euro bei Kindern)

  • 93 Euro für eine Verlängerung (46,50 Euro bei Kindern)

  • wir überprüfen im Einzelfall, ob eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung möglich ist

Eine Bezahlung ist bar und mit EC-Karte möglich.

Hinweise

Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie hier.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen für Ehepartner*innen

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis

  • Nationalpass

  • Erklärung zur ehelichen Lebensgemeinschaft, bei Ersterteilung oder erster Verlängerung

  • Arbeitgeberbescheinigung aller im Haushalt lebenden Personen oder die letzten drei Lohnabrechnungen. Bei Selbständigen der letzte Einkommenssteuerbescheid.
    Dieser Nachweis ist nicht erforderlich, wenn der*die Ehepartner*in die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

  • bei Bezug von Sozialleistungen der aktuelle Leistungsbescheid

  • Nachweise über die Besuche von Integrationsmaßnahmen (Sprachzertifikat, Test "Leben in Deutschland, Schulbescheinigungen usw.)

Erforderliche Unterlagen für Kinder

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis

  • Pass bzw. Passeintrag bei einem Elternteil

  • Geburtsurkunde

  • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (bei Kindern bis zum 6. Lebensjahr)

Logo Serviceportal.Münsterland
Logo Finanziert von der Europäischen Union