Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht
Details
Zum 01.01.2023 ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz soll die bisherige Praxis der Kettenduldungen beendet werden. Das Gesetz regelt, dass unter bestimmten Voraussetzungen langjährig Geduldete eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in dieser Zeit die notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen.
Nähere Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht können Sie den folgenden Fragen und Antworten entnehmen:
Für wen gilt das Chancen-Aufenthaltsrecht?
Für Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende können bereits nach drei Jahren Aufenthalt sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Wer ist vom Chancen-Aufenthaltsrecht ausgeschlossen, auch wenn die Person die sonstigen Voraussetzungen erfüllt?
Ausgeschlossen sind Menschen, die zu Haftstrafen oder zu Geldstrafen über 50 Tagessätzen verurteilt wurden (90 Tagessätze bei Straftaten, die nach Aufenthaltsgesetz oder Asylgesetz nur von Ausländern begangen werden können, wie Einreise und der Aufenthalt im Bundesgebiet ohne Pass oder Aufenthaltstitel). Das würde auch für junge Menschen gelten, die nach Jugendstrafrecht zu einer Haftstrafe auf Bewährung oder in einer Jugendstrafanstalt verurteilt wurden.
Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll auch verweigert werden, wenn jemand wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder über Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht hat und dadurch die Abschiebung verhindert.
Gilt das Chancen-Aufenthaltsrecht auch für Familienmitglieder von Anspruchsberechtigten, auch wenn die Familienmitglieder noch nicht fünf Jahre in Deutschland leben?
Ja. Auch Ehegatten oder Lebenspartner/innen sowie minderjährigen, ledigen Kindern, die mit Anspruchsberechtigten in häuslicher Gemeinschaft leben, sollen ein Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten, auch wenn sie selbst noch keine fünf Jahre in Deutschland leben – sofern sie die obigen Voraussetzungen erfüllen. Das Gleiche gilt für das volljährige ledige Kind, wenn es bei der Einreise in das Bundesgebiet minderjährig war.
Welchen Status bekommen Menschen, die das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten?
Wer das Chancen-Aufenthaltsrecht bekommt, erhält eine Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit für 18 Monate, mit der die Ausübung einer Erwerbstätigkeit – sowohl unselbständige Beschäftigung bei einem Arbeitgeber als auch selbständige Tätigkeit – erlaubt ist. Mit Erteilung des Chancen-Aufenthaltsrechts besteht ein erleichterter Zugang zu Integrations- bzw. Sprachkursen.
Was müssen die Menschen in den 18 Monaten tun, für das sie das Chancen-Aufenthaltsrecht haben?
Innerhalb des 18-monatigen Aufenthaltsrechts haben die Betroffenen die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere Nachweise über die Lebensunterhaltssicherung durch eine Erwerbstätigkeit, gute Kenntnisse der deutschen Sprache und grundsätzlich auch die Klärung der Identität sowie Erfüllung der Passpflicht.
Für welchen Zeitraum kann das Chancen-Aufenthaltsrecht erteilt werden?
Die Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht soll für 18 Monate erteilt werden. Sie ist nicht verlängerbar.
Was passiert, wenn innerhalb der 18 Monate die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht nicht erfüllt werden?
Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der 18-monatigen Aufenthaltsdauer nicht erfüllt sind, fallen die Betroffenen in den Status der Duldung zurück.
Was müssen die Menschen tun, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen?
Es ist erforderlich, dass Sie den Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht bei uns als Ihre zuständige Ausländerbehörde stellen.
Hinweise
Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie hier.