Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann kreis-borken.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Kreis Borken hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Niederlassungserlaubnis

Details

Kosten

113 Euro

Eine Bezahlung ist bar und mit EC-Karte möglich.

Hinweise

Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie hier.

Voraussetzungen

Sie können eine allgemeine Niederlassungserlaubnis (§ 9 Aufenthaltsgesetz) erhalten, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis

  • dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes

  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1)

  • Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung (Orientierungskurs oder Einbürgerungstest)

  • mindestens 60 Monate Einzahlungen in die Pflichtversicherung

  • keine beachtlichen Straftaten

  • vollständige Klärung der Identität

Unterlagen

  • aktuelle Einkommensnachweise durch die letzten sechs Lohnabrechnungen

  • Nachweis über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

  • Rentenversicherungsverlauf

  • bei Selbständigen: letzter Einkommenssteuerbescheid, aktueller Krankenversicherungsnachweis und Bescheinigung des*der Steuerberater*in über die aktuelle Einkommenssituation

  • Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z.B. durch Kontoauszüge)

  • Bescheinigung über einen erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs oder vergleichbarer Nachweis über das Sprachniveau B1 und Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung

Logo Serviceportal.Münsterland
Logo Finanziert von der Europäischen Union