Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann kreis-borken.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Kreis Borken hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen

Details

Diese Niederlassungserlaubnis wird aufgrund einer Ehe mit einem*einer deutschen Staatsangehörigen oder aufgrund eines deutschen Kindes erteilt.

Kosten

113 Euro

Eine Bezahlung ist bar und mit EC-Karte möglich.

Hinweise

Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie hier.

Voraussetzungen

  • seit mindestens drei Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Ehe bzw. des Kindes

  • Zusammenleben mit dem*der Ehepartner*in/dem Kind

  • dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes

  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1)

  • keine beachtlichen Straftaten

Unterlagen

  • gültiger Pass

  • Erklärung zur ehelichen Lebensgemeinschaft

  • aktuelle Einkommensnachweise durch die letzten sechs Lohnabrechnungen

  • Nachweis über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

  • bei Selbständigen: letzter Einkommenssteuerbescheid, aktueller Krankenversicherungsnachweis und Bescheinigung des*der Steuerberater*in über die aktuelle Einkommenssituation

  • Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z.B. durch Kontoauszüge)

  • Nachweis über das Sprachniveau B1 und ggfls. das Zertifikat "Leben in Deutschland"

Logo Serviceportal.Münsterland
Logo Finanziert von der Europäischen Union