Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen
Details
Diese Niederlassungserlaubnis wird aufgrund einer Ehe mit einem*einer deutschen Staatsangehörigen oder aufgrund eines deutschen Kindes erteilt.
Online-Dienste
Kosten
113 Euro
Eine Bezahlung ist bar und mit EC-Karte möglich.
Hinweise
Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie hier.
Voraussetzungen
seit mindestens drei Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Ehe bzw. des Kindes
Zusammenleben mit dem*der Ehepartner*in/dem Kind
dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1)
keine beachtlichen Straftaten
Unterlagen
gültiger Pass
Erklärung zur ehelichen Lebensgemeinschaft
aktuelle Einkommensnachweise durch die letzten sechs Lohnabrechnungen
Nachweis über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
bei Selbständigen: letzter Einkommenssteuerbescheid, aktueller Krankenversicherungsnachweis und Bescheinigung des*der Steuerberater*in über die aktuelle Einkommenssituation
Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z.B. durch Kontoauszüge)
Nachweis über das Sprachniveau B1 und ggfls. das Zertifikat "Leben in Deutschland"

