Niederlassungserlaubnis für Jugendliche
Details
Diese Niederlassungserlaubnis wird erteilt für Kinder und Jugendliche, die sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden.
Online-Dienste
Kosten
113 Euro für Volljährige
55 Euro für Minderjährige
Eine Bezahlung ist bar und mit EC-Karte möglich. Bei Sozialleistungsbezug ist ggf. eine Gebührenbefreiung möglich. Bitte legen Sie dazu den aktuellen Leistungsbescheid (SGB II, AsylbLG) vor.
Hinweise
Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie hier.
Voraussetzungen
Mindestalter von 16 Jahren
seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis
Ausbildung, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt. Alternativ: Sicherstellung des Lebensunterhaltes.
keine beachtlichen Straftaten
Unterlagen
aktuelle Schulbescheinigung oder Berufsausbildungsvertrag
bei Sicherstellung des Lebensunterhaltes: aktuelle Einkommensnachweise durch Vorlage der letzten drei Lohnabrechnungen und Arbeitgeberbescheinigung

