Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen
Details
Eine Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen können Personen beantragen, die zuvor eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten haben.
Bei anerkannten Flüchtlingen kann eine Niederlassungserlaubnis auch unter erleichterten Bedingungen erteilt werden (ohne Einzahlungen in die Pflichtversicherung, Sprachniveau A2, keine vollständige Sicherstellung des Lebensunterhaltes). Wir beraten Sie hierzu gerne im Einzelfall.
Online-Dienste
Kosten
Bis zu 113 Euro.
Eine Bezahlung ist bar und mit EC-Karte möglich.
Hinweise
Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie hier.
Voraussetzungen
seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis
dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes
mindestens 60 Monate Einzahlungen in die Pflichtversicherung
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1)
Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung (Orientierungskurs oder Einbürgerungstest)
keine beachtlichen Straftaten
vollständige Identitätsklärung
Unterlagen
aktuelle Einkommensnachweise durch die letzten sechs Lohnabrechnungen
Nachweis über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
Rentenversicherungsverlauf
bei Selbständigen: letzter Einkommenssteuerbescheid, aktueller Krankenversicherungsnachweis und Bescheinigung des*der Steuerberater*in über die aktuelle Einkommenssituation
Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z.B. durch Kontoauszüge)
Vorlage eines erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs oder vergleichbarer Nachweis über das Sprachniveau B1 und Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung.

