Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen
Details
Eine Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen können Personen beantragen, die zuvor eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten haben.
Bei anerkannten Flüchtlingen kann eine Niederlassungserlaubnis auch unter erleichterten Bedingungen erteilt werden (ohne Einzahlungen in die Pflichtversicherung, Sprachniveau A2, keine vollständige Sicherstellung des Lebensunterhaltes). Wir beraten Sie hierzu gerne im Einzelfall.
Hinweise
Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie hier.